Mehrwertsteuer

Kleinunternehmer und die Mehrwertsteuer: Für wen lohnen sich die steuerlichen Vorteile ?

Vadim   Losch

Vadim Losch

Account manager

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Mit der Kleinunternehmerregelung stellt der Staat Unternehmen mit einer bestimmten Umsatzgrenze die Möglichkeit zur Verfügung, Ihre Verkäufe ohne Umsatzsteuer zu tätigen. Damit können sie ihre Waren meist günstiger anbieten und haben theoretisch einen Wettbewerbsvorteil. Doch nicht für jedes Unternehmen und Selbstständigen lohnt sich diese Befreiung von der Umsatzsteuer. Erfahren Sie auf Mooncard, welche Vor- und Nachteile Kleinunternehmer haben und wann Sie von ihr profitieren können.

Inhalt

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

 

 

Unternehmen, die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, können ihren Kunden eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellen und müssen keine Umsatzsteuer an den Staat abführen. Gleichzeitig sind sie von der monatlichen bzw. vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldung und der jährlichen Umsatzsteuererklärung befreit.

 

Im Gegenzug bleibt diesen Unternehmen allerdings die Möglichkeit, Investitionen und Betriebsausgaben von der Steuer abzusetzen, verwehrt. Der Vorsteuerabzug entfällt hier also komplett.

 

 

Wer kann sich von der Umsatzsteuer befreien lassen?

 

 

Die Befreiung von der Umsatzsteuer können Unternehmen und Selbstständige mit einem begrenzten Umsatzvolumen beantragen, aber auch Vereine können davon profitieren. Die Unternehmen und Organisationen mit geringen Einnahmen sollen so von übermäßigem bürokratischen Aufwand entlastet werden.

 

Nur Unternehmen mit einer bestimmten, in § 19 Abs. 1 UStG festgelegten Umsatzgrenze können die Regelung in Anspruch nehmen. Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz III wurde 2020 der dafür vorgesehene Maximalumsatz erhöht. Während früher der Umsatz im Vorjahr 17.500 Euro nicht überschreiten durfte, liegt die Grenze seit 2020 bei 22.000 Euro. Zudem darf der voraussichtliche Umsatz im laufenden Jahr – wie vorher – nicht über 50.000 Euro liegen.

 

 

Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung

 

 

Viele Unternehmensneugründungen nutzen die Kleinunternehmerregelung, um keine Mehrwertsteuer zahlen zu müssen und Zeit für den damit zusammenhängenden bürokratischen Aufwand zu sparen. Allerdings lohnt sich die Befreiung nicht für jedes Unternehmen. Schließlich bleibt ihnen so die Abrechnung von Betriebs- und Investitionskosten verwehrt.

 

Wer also größere Anschaffungen machen muss oder regelmäßig hohe Materialkosten hat, sollte sich die Entscheidung zur Befreiung gut überlegen. Schließlich muss er alles zum Bruttopreis kaufen und kann die Umsatzsteuer nicht absetzen. Für ihn sind die Waren und Dienstleistungen also um 19 bzw. 7 % teurer.

 

Zudem macht die Kleinunternehmerregelung nur für Unternehmen und Selbstständige Sinn, die vorwiegend an private Kunden liefern. Wer seine Waren oder Dienstleistungen hingegen vor allem an andere Unternehmen verkauft, hat einerseits keinen finanziellen Wettbewerbsvorteil, da die Unternehmen die ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer abrechnen können, und andererseits wirken Kleinunternehmer auf andere Unternehmen meist unprofessioneller.

 

Vor allem in der Gründungsphase sollte man sich die Option also gut überlegen. Ein Steuerberater kann hier guten Rat geben, ob sich die Befreiung tatsächlich rechnet oder ob man die Regelbesteuerung wählen sollte.

 

 

Wechsel von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerregelung

 

 

Unternehmen mit begrenzten Umsätzen können auch später in die Kleinunternehmerregelung wechseln. Dazu genügt eine Mitteilung ans Finanzamt. In der Regel gibt es keine Einwände gegen den Wechsel der Besteuerungsform, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Nicht möglich ist ein Wechsel zur Kleinunternehmerregelung, wenn innerhalb der vergangenen fünf Jahre bereits „aktiv“ auf diese verzichtet wurde. In diesem Fall ist der Unternehmer bis zum Ablauf der Fünfjahresfrist an die Regelbesteuerung gebunden.

 

 

Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung

 

 

Möchten Kleinunternehmer größere finanzielle Investitionen tätigen, haben sie jederzeit die Möglichkeit, in die Regelbesteuerung zu wechseln. Dafür gibt es keine besonderen Formvorschriften. Der Verzicht kann in einer schriftlichen Mitteilung erfolgen oder aber man gibt eine Umsatzsteuervoranmeldung bzw. Umsatzsteuer-Jahreserklärung mit den für die Regelbesteuerung vorgesehenen Feldern ab.

 

Achtung: Wer sich freiwillig für die Option der Regelbesteuerung entscheidet, bleibt fünf Jahre an diesen Status gebunden und kann nicht einfach nach ein oder zwei Jahren wieder zurückwechseln.

 

Mit Mooncard bürokratischen Aufwand minimieren

 

 

Wenn Sie bislang aus Scheu vor dem bürokratischen Aufwand die Kleinunternehmerregelung nutzten, jedoch hohe Betriebskosten haben, sollten Sie über ein effizientes Buchhaltungssystem nachdenken und sich über die Vorteile einer corporate card informieren. 

 

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Vadim   Losch

Vadim Losch

Seit fast 2 Jahren ist er bei Mooncard als Account Manager DACH tätig. Vor seiner Tätigkeit bei Mooncard war er als Account Manager im Bereich Finanzmärkte bei BNP Paribas beschäftigt und hatte die Möglichkeit, als Auditor bei DB Schenker zu arbeiten. In seiner aktuellen Position liegt sein Fokus darauf, deutsche Kunden bei der Nutzung von Mooncard zu unterstützen und ihnen bei der Integration ihrer Ausgaben in die Buchhaltung behilflich zu sein.