Reisekostenabrechnung

Wie funktioniert die Reisekostenabrechnung für den Betriebsrat?

Vadim   Losch

Vadim Losch

Account manager

Aktualisiert am

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Für Fahrt- und Reisekosten, die einem Betriebsratsmitglied im Rahmen seiner Aufgaben entstehen, muss der Arbeitgeber gemäß § 40 BetrVG aufkommen. Dies gilt auch für den Weg von der Wohnung zum Unternehmen, allerdings nur eingeschränkt. Erfahren Sie hier alle Details, die Sie als Betriebsratsmitglied bzw. Arbeitgeber wissen müssen.

Inhalt

Unterschiedliche Erstattungsvorgaben für ein freigestelltes oder nicht freigestelltes Betriebsratsmitglied

 

 

Ob ein Betriebsratsmitglied Fahrtkosten für den Weg von seiner Wohnung zum Unternehmen durch den Arbeitgeber erstattet bekommt, hängt von seiner Stellung ab. Für ein von der Arbeit freigestelltes Betriebsratsmitglied gelten also andere Vorschriften als für ein nicht freigestelltes Betriebsratsmitglied.

 

 

Nicht freigestellte Betriebsratsmitglieder

 

 

Für nicht von der Arbeit freigestellte Mitglieder des Betriebsrats besteht eine Erstattungspflicht, wenn das Betriebsratsmitglied das Unternehmen ausschließlich zur Wahrnehmung notwendiger betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben aufsuchen muss. Dies bedeutet aber auch, dass das Unternehmen nicht für die Fahrtkosten aufkommen muss, die nicht mit der Betriebsratstätigkeit zusammenhängen, sondern nur mit seiner Arbeitspflicht. Schließlich bekommen auch die „normalen“ Arbeitnehmer diese Fahrtkosten nicht erstattet.

 

Hinweis: Die Erstattungspflicht für Fahrtkosten gilt nicht, wenn das Betriebsratsmitglied an dem betreffenden Tag im Betrieb gearbeitet hat oder hätte arbeiten müssen.

 

 

Freigestellte Betriebsratsmitglieder

 

 

Ist ein Betriebsratsmitglied nach § 38 Abs. 1 BetrVG komplett von seiner Arbeit freigestellt, muss der Arbeitgeber nicht für die Fahrtkosten von der Wohnung in den Betrieb aufkommen. Entsprechend der Vorgaben von § 40 Abs. 1 BetrVG (Erstattung notwendiger Kosten) gehören diese Aufwendungen nicht zu den Kosten, die der Arbeitgeber aufgrund einer Betriebsratstätigkeit erstatten muss. Schließlich bedeutet die Freistellung des Betriebsratsmitglieds von der Arbeit laut BAG, dass sich das freigestellte Betriebsratsmitglied für Betriebsratstätigkeit am Sitz des Betriebsrats bereitzuhalten hat, denn dies gehört zu seiner Arbeitszeit (BAG, Beschluss vom 28.08.1991, Az.: 7 ABR 46/90). 

 

 

Fahrt- und Reisekosten für auswärtige Betriebsratstätigkeiten

 

 

Nimmt ein Betriebsratsmitglied an einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 7 BetrVG teil, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die dadurch entstehenden Kosten zu tragen. Neben den Fahrtkosten hat der Betriebsrat Anspruch auf die Erstattung der für die Teilnahme notwendigen Kosten für Übernachtung und Verpflegung.

 

Nach verschiedenen Klagen hat das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung (Beschluss v. 24.10.2018 – 7 ABR 23/17) unterstrichen, dass das Betriebsratsmitglied aufgrund des Gebots der vertrauensvollen Zusammenarbeit darauf achten muss, die durch seine Betriebsratstätigkeit verursachten Reisekosten auf das notwendige Maß zu beschränken.

 

Daher sollte grundsätzlich das kostengünstigste zumutbare Verkehrsmittel genutzt werden. Nehmen mehrere Mitglieder des Betriebsrats an einer Schulung teil, gilt auch die Bildung einer Fahrgemeinschaft als zumutbar. Bei begründeten Besorgnissen gegen eine solche Fahrgemeinschaft muss das Betriebsratsmitglied die entsprechenden Gründe im Einzelfall darlegen. 

 

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Gelten Reisekostenregelungen des Betriebs auch für Betriebsratsmitglieder?

 

 

Gibt ein Betrieb seinen Arbeitnehmern eine verbindliche Reisekostenregelung vor, gilt diese auch für Dienstreisen von Betriebsratsmitgliedern (BAG 23.6.1975 - 1 ABR 104/73). Laut § 78 Satz 2 BetrVG würde eine gegenüber den Arbeitnehmern ungünstigere oder günstigere Richtlinie gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoßen. Allerdings hat das BAG entschieden, dass der Arbeitgeber höhere Kosten erstatten muss, wenn die Tagessätze bei einer Schulungsveranstaltung höher als die der betrieblichen Reisekostenregelung liegen und diese nicht vom Betriebsratsmitglied beeinflussbar sind (BAG v. 7.6.1984 - 6 ABR 66/81).

 

 

Reisekosten korrekt abrechnen

 


Um eine Erstattung der Fahrtkosten bzw. der Reisekosten, die während der Teilnahme an einer Schulung entstanden sind, zu beantragen, müssen Betriebsratsmitglieder eine entsprechende Reisekostenabrechnung mit den dazugehörigen Belegen erstellen. 

Entdecken Sie hier alle Details darüber, wie eine Reisekostenabrechnung aussieht.

 

 

Tipp: Weitere Spezialfälle bei den Reisekostenabrechnungen

 

 

Ähnlich wie ein Betriebsratsmitglied müssen auch Selbstständige und Ehrenamtliche in einem Verein bestimmte Vorschriften beachten, wenn Sie ihre durch die Tätigkeit entstandenen Reisekosten abrechnen möchten. Wie die Reisekostenabrechnung in diesen Fällen funktioniert, erfahren Sie hier:

 

 

 

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Vadim   Losch

Vadim Losch

Seit fast 2 Jahren ist er bei Mooncard als Account Manager DACH tätig. Vor seiner Tätigkeit bei Mooncard war er als Account Manager im Bereich Finanzmärkte bei BNP Paribas beschäftigt und hatte die Möglichkeit, als Auditor bei DB Schenker zu arbeiten. In seiner aktuellen Position liegt sein Fokus darauf, deutsche Kunden bei der Nutzung von Mooncard zu unterstützen und ihnen bei der Integration ihrer Ausgaben in die Buchhaltung behilflich zu sein.