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Geschäftsreisen an Feiertagen: Welche Regeln gibt es?

Vadim   Losch

Vadim Losch

Account manager

Aktualisiert am

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An Feiertagen zu arbeiten, ist in vielen Unternehmen ein heikles Thema. Einerseits zeigt das Arbeitszeitrecht klare Regeln auf, andererseits gelten für Geschäftsreisen in andere Bundesländer oder ins Ausland eventuell andere Regeln. Erfahren Sie hier alles Wissenswerte rund um Dienstreisen an Feiertagen.

Inhalt

Feiertage im Arbeitszeitrecht

 

 

Generell darf an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen laut § 9 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) nicht gearbeitet werden. Wer an einem Sonn- oder Feiertag dennoch zulässigerweise arbeitet, dem muss innerhalb von zwei bzw. acht Wochen ein Ersatzruhetag und Feiertagszuschläge gewährt werden.

 

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Gut zu wissen

Findet an einem deutschen Feiertag eine Geschäftsreise im Ausland statt und ist dort dieser Tag kein gesetzlicher Feiertag, gelten diese Regeln zur Arbeitszeit nicht.

 

Nationale und regionale Feiertage

 

 

Arbeitnehmer, die auswärts arbeiten, sind an die jeweils vor Ort geltenden Feiertage gebunden. Dies gilt sowohl für das Ausland wie für andere Bundesländer. So kann es sein, dass ein Geschäftsreisender an einem Tag arbeiten muss, während seine Kollegen im Firmensitz frei haben bzw. Feiertagszuschläge erhalten. Nach geltendem Recht ist nämlich der Arbeitsort und nicht etwa der Sitz des Unternehmens oder der Wohnort des Arbeitnehmers ausschlaggebend. Andererseits profitiert ein Geschäftsreisender natürlich von Feiertagen, die am jeweiligen Einsatzort gesetzlich vorgesehen sind.

 

Da auch in Deutschland nicht alle Feiertage bundesweit gleich sind, kann es dazu kommen, dass z. B. ein Mitarbeiter in einer Berliner Filiale arbeiten muss, während seine bayerischen Kollegen im Firmensitz frei haben.

 

Diese Regelung hat jedoch ihre Grenzen. Schickt der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter an einem Feiertag auf eine eintägige Dienstreise in ein anderes Bundesland oder ins Ausland, kann der Arbeitnehmer dem widersprechen. Ist der Abreisetag allerdings auf den Tag zuvor angesetzt, ist die Dienstreise rechtens und der Dienstreisende muss am folgenden Feiertag ohne zeitliche oder finanzielle Zusatzentschädigung arbeiten.

 

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Gut zu wissen

Entsendet ein Unternehmen Mitarbeiter ins Ausland, muss es ihnen für die gesamte Reisezeit die Bescheinigung A1 ausstellen. Mit dieser weisen die deutschen Arbeitnehmer nach, dass sie über das Heimatland sozialversichert sind.

 

 

Weitere Spezialfälle bei Dienstreisen und deren Abrechnung

 

 

 

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Vadim   Losch

Vadim Losch

Seit fast 2 Jahren ist er bei Mooncard als Account Manager DACH tätig. Vor seiner Tätigkeit bei Mooncard war er als Account Manager im Bereich Finanzmärkte bei BNP Paribas beschäftigt und hatte die Möglichkeit, als Auditor bei DB Schenker zu arbeiten. In seiner aktuellen Position liegt sein Fokus darauf, deutsche Kunden bei der Nutzung von Mooncard zu unterstützen und ihnen bei der Integration ihrer Ausgaben in die Buchhaltung behilflich zu sein.