Betriebsausgaben

Berufsbekleidung: Diese Kosten können Sie als Werbungskosten absetzen

Vadim   Losch

Vadim Losch

Account manager

Aktualisiert am

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Viele Berufe haben eine typische Arbeitskleidung. Nutzen Sie diese Kleidung überwiegend beruflich, können Sie sie genauso wie Arbeitsmittel als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Allerdings gibt es genaue Vorschriften, die Sie dabei beachten müssen. Erfahren Sie auf Mooncard, welche Berufskleidung und Reinigungskosten Sie abrechnen können.

Inhalt

Was gilt als abzugsfähige Arbeitskleidung?

 

 

Generell lassen sich Aufwendungen für typische Arbeits- bzw. Berufskleidung dann als Werbungskosten abziehen, wenn die Sachen überwiegend beruflich verwendet werden. Zur typischen Arbeitskleidung, die fast ausschließlich für die berufliche Nutzung bestimmt ist, gehörend zum Beispiel Schutzkleidung, Arbeitshandschuhe sowie Helme.

 

Steuerlich absetzbar ist zudem Berufskleidung, die wegen der Eigenart des Berufes notwendig ist. Dazu gehören zum Beispiel Uniformen, weiße Kittel in Heil- und Pflegeberufen, die Kleidung von Schornsteinfegern sowie die Amtskleidung von StaatsanwältInnen, RichterInnen und Geistlichen. Auch Sportbekleidung für die dienstliche Teilnahme am Sport (z. B. bei Sportlehrkräften, Polizei, Feuerwehr oder Bundeswehr) ist abzugsfähig.

 

Die Anschaffungskosten für bürgerliche Kleidung gehört dagegen zu den typischen Lebenshaltungskosten und sind daher im Allgemeinen nicht abzugsfähig. Nur wenn wegen eines besonders hohen beruflichen Verschleißes eine private Nutzung nahezu ausgeschlossen ist, kann der Abzug bürgerlicher Kleidung abzugsfähig sein.

 

Folgende Kleidungsstücke sind demnach NICHT abzugsfähig:

 

  • zur Uniform getragene Schuhe, Socken, Strümpfe und Funktionsunterwäsche
  • Schuhe eines Briefboten
  • Brillen oder Ersatzbrillen, auch Bildschirmbrillen
  • „normale“ weiße Hose, Hemden, Shirts, Socken und Schuhe bei Heilberufen
  • Abendkleid oder Folklorekleidung für MusikerInnen
  • Kleidung für Fotomodelle
  • Skikleidung für nebenberufliche SkilehrerInnen

 

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Gut zu wissen

Auch wenn der Arbeitgeber das Tragen bestimmter Kleidungsstücke wie Anzüge, Röcke oder Blusen vorschreibt, können Arbeitnehmer diese nicht als Werbungskosten geltend machen, wenn sie als bürgerliche Kleidung gelten. Nur die eindeutige Kennzeichnung durch ein Logo macht zum Beispiel Anzüge zu Berufskleidung.

 

 

Das Urteil des BFH: schwarzer Anzug eines Trauerredners

 

 

Zwischenzeitlich strittig war die Frage nach der Abzugsfähigkeit schwarzer Kleidung von Trauerrednern und Leichenbestattern. Im betreffenden Fall war der Kläger als selbstständiger Trauerredner tätig und wollte Aufwendungen für schwarze Anzüge, Hemden und Pullover als Betriebsausgaben gelten machen. Da das Finanzamt und das Finanzgericht die steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen ablehnten, landete der Fall vor dem Bundesfinanzhof (BFH). Dieser urteilte am 16.03.2022 (VIII R 33/18), dass „ein Betriebsausgabenabzug für bürgerliche Kleidung auch dann ausscheidet, wenn diese bei der Berufsausübung getragen wird.“ Da Anzüge, Hemden und Pullover auch privat getragen werden können, ist kein Betriebsausgabenabzug möglich, auch wenn die Kleidung ausschließlich zur Berufsausübung genutzt und das Tragen von schwarzer Kleidung bei einer Trauerfeier erwartet wird.

 

Das Gleiche gilt für KellnerInnen und RezeptionistInnen, wenn auf dem Anzug kein Emblem auf den Arbeitgeber hinweist. 

 

 

Arbeitskleidung bei Studierenden und Auszubildenden

 

 

Studierende können z. B. für Praktika notwendige Berufskleidung genauso wie Arbeitsmittel, Fahrtkosten und andere Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen. Allerdings haben sie meist ein geringes Steueraufkommen und können daher nicht immer von einer vollen Erstattung profitieren. Eine Vorverlegung der Kosten ist bei einer Erstausbildung jedoch nicht möglich, sodass nur die jeweils im Jahr angefallenen Kosten abgerechnet werden können. Anders sieht dies jedoch bei einer sogenannten Zweitausbildung aus.

 

Da Auszubildende in der Regel ein Einkommen erzielen, ist die Abrechnung von Werbungskosten bei ihnen einfacher. Wie bei allen Steuerpflichtigen lohnt sich der Aufwand der Kostenabrechnung allerdings erst, wenn die Werbungskosten über 1.000 Euro pro Jahr liegen.

 

 

Die Erstattung von Berufskleidung durch den Arbeitnehmer

 

Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern die Kosten für die Anschaffung und Reinigung der notwendigen Arbeitskleidung erstatten oder diese direkt übernehmen. Er kann diese Kosten dann als Betriebsausgaben verbuchen, der Arbeitnehmer kann sie dann allerdings nicht doppelt abrechnen und als Werbungskosten geltend machen.

 

 

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Gut zu wissen

Bürgerliche Kleidung kann vom Arbeitgeber zwar erstattet werden, diese ist allerdings nicht steuerfrei, sondern gilt als Zuwendung eines geldwerten Vorteils und gehört zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber das Tragen bestimmter (hochwertiger) Kleidung bei der Ausübung des Berufs vorschreibt.

 

 

Wenn das Unternehmen seinen Mitarbeitern jedoch aus Imagegründen bestimmte Kleidungsstücke zur Verfügung stellt, hat das BFH Ausnahmen zugelassen. Die Kleidung darf allerdings nicht hochwertig sein, sondern lediglich niedrigpreisige Normalkleidung. So kann eine Firma ihren Verkaufsmitarbeitern das gleiche T-Shirt zur Verfügung stellen, um ein einheitliches Erscheinungsbild der Mitarbeiter zu garantieren

 

 

Die Reinigung der typischen Arbeitskleidung

 

 

Bei den Werbungskosten für Arbeitskleidung wird auch die regelmäßige Reinigung der Wäsche berücksichtigt. So können Sie einerseits den Pauschbetrag nutzen oder die realen Kosten ermitteln. Das Einfachste ist dabei, auf eine Reinigungsfirma zurückzugreifen und die entsprechenden Rechnungen abzurechnen. Abzugsfähig ist aber auch die private Reinigung zu Hause.

 

Das Urteil des BFH vom Juni 1993 stellt klar, dass man den Kostenaufwand auf Grundlage einzelner Waschmaschinenläufe abschätzen kann. Diese Auffassung bestätigte das FG Nürnberg im Oktober 2014 und erlaubte die Ermittlung der Kosten anhand repräsentativer Daten der Verbraucherzentralen. Damit wurden die Reinigungskosten je Waschgang anhand der Daten aus dem Jahr 2002 ermittelt. 

Die Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. ermittelte die Gesamtkosten für die Wäschepflege in privaten Haushalten in Bezug auf die Haushaltsgröße und jeweils für 1 kg Wäsche. Das Resultat waren u. a. folgende Beträge:

 

  • Kochwäsche (95 °C) für 1-Personenhaushalt: 0,77 Euro
  • Kochwäsche (95 °C) für 4-Personenhaushalt: 0,39 Euro
  • Pflegeleichte Wäsche für 1-Personenhaushalt: 0,88 Euro
  • Pflegeleichte Wäsche für 4-Personenhaushalt: 0,47 Euro
  • Bügeln für 1-Personenhaushalt: 0,07 Euro
  • Bügeln für 2/3/4-Personenhaushalt: 0,05 Euro

 

Beispiel: Wer als Alleinstehender an 200 Tagen seine Arbeitskleidung als Kochwäsche wäscht und dabei 2 kg Wäsche hat, kann folgenden Betrag abrechnen:

 

  • 200 Waschgänge x 2 kg x 0,77 Euro/kg = 308 Euro

 

 

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Gut zu wissen

Auch wer keine genaue Aufzeichnung der Reinigung seiner Arbeitskleidung gemacht hat, kann sie als Werbungskosten bzw. Betriebskosten geltend machen. Die Finanzbehörden stellen nämlich einen Pauschalbetrag zur Verfügung. Damit können Sie pauschal 110 Euro pro Jahr geltend machen.

 

 

Berufskleidung mieten oder leasen: der neue Trend bei Arbeitgebern und Selbstständigen

 

 

Viele Unternehmen, die bislang die Arbeitskleidung für ihre Mitarbeiter gekauft haben, gehen mittlerweile dazu über, Berufskleidung zu mieten oder zu leasen. Dies hat insbesondere für größere Unternehmen verschiedene Vorteile. Schließlich können die regelmäßigen Miet- bzw. Leasingraten sofort gewinnmindernd als Betriebsausgaben gebucht werden und die Liquidität wird nicht durch hohe, einmalige Kosten belastet. Gleichzeitig kümmert sich der Vermieter bzw. Vertragspartner um die Reinigung und Instandhaltung der Kleidung, sodass für das Unternehmen weniger Arbeitsaufwand anfällt.

 

Von diesen All-inclusive-Angeboten können natürlich auch Selbstständige profitieren, die sich so um nichts kümmern müssen und die Kosten über einen längeren Zeitraum verteilen können.

 

 

So rechnen Sie Berufskleidung in der Steuererklärung ab

 

 

Die Kosten für die Anschaffung, aber auch die Reinigung und Instandhaltung können Arbeitnehmer bei ihren Werbungskosten abrechnen. Dazu addieren Sie alle Kostenpunkte und tragen sie bei der Steuererklärung in Anlage N, Zeile 42 als Arbeitsmittel ein.

Wer den Pauschalbetrag von 110 Euro für Arbeitskleidung verwendet, muss keine Belege vorweisen. Höhere Beträge müssen hingegen ausreichend belegt werden.

 

 

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Gut zu wissen

Wenn Sie bei den Werbungskosten, zu denen auch zahlreiche andere beruflich bedingten Aufwendungen gehören, auf insgesamt über 1.000 Euro im Jahr kommen, können Sie Ihr Steueraufkommen für das zu versteuernde Gehalt senken und Geld vom Finanzamt zurückerhalten. Da das Finanzamt bereits bis zu 1.000 Euro Werbungskosten bei der Ermittlung der monatlichen Lohnsteuer berücksichtigt, sind Steuerminderungen nur ab dem oben genannten Betrag zu erwarten.

 

 

Selbstständige können Berufskleidung und Arbeitsmittel ebenfalls abrechnen. In diesem Fall gelten sie allerdings nicht als Werbungskosten, sondern als Betriebsausgaben. Diese werden bei der Einnahmenüberschussrechnung im Rahmen der Einkommensteuererklärung berücksichtigt.

 

 

Weitere Werbungskosten für die Steuersenkung

 

 

Steuerzahlende können eine ganze Reihe von Aufwendungen als Werbungskosten (Selbstständige als Betriebskosten) absetzen und so ihr Steueraufkommen senken. So können sie die Fahrtkosten zur Arbeit in Form der Entfernungspauschale oder Kosten für das eigene Homeoffice abrechnen. 

 

Wer aufgrund seiner Arbeit eine Zweitwohnung mieten muss, kann in der Regel die gesamten Miet- und Nebenkosten als Werbungskosten geltend machen. In unserem Beitrag zur doppelten Haushaltsführung erfahren Sie alle Details, die Sie wissen müssen.

 

Wer hingegen allein oder mit der ganzen Familie umziehen muss, weil der Arbeitsplatz gewechselt wurde oder andere berufliche Gründe vorliegen, kann die dafür anfallenden Umzugskosten steuerlich absetzen. Dabei können Sie die realen Kosten berücksichtigen oder die sogenannte Umzugskostenpauschale nutzen. Auf Mooncard erfahren Sie alle Infos, die Ihnen helfen, Steuern zu sparen.

 

 

Betriebskosten mit Mooncard bezahlen und abrechnen

 

 

Wenn Sie als Selbstständiger oder Unternehmer mit Angestellten Berufskleidung für Ihre Firma kaufen, können Sie die Mooncard Corporate card nutzen und die so entstandenen Kosten direkt in Ihre Buchhaltung übertragen. Auch bei der Bezahlung der regelmäßigen Reinigung der Kleidung ist die Nutzung der Karte sinnvoll, um einerseits bargeldlos zu zahlen und andererseits alle Kosten im Blick zu haben. Das aufwendige Sammeln von Belegen entfällt mit unserer effizienten Lösung, denn nach der Zahlung werden Sie direkt per SMS dazu aufgefordert, ein Foto von der Rechnung zu machen. Damit wird der Beleg digital gespeichert und der jeweiligen Ausgabe zugeordnet.

 

Die Zahlkarte von Mooncard eignet sich für alle Ihre Betriebsausgaben. So können Sie Ihre Reisekosten (Fahrt- und Übernachtungskosten) weltweit bargeldlos bezahlen und automatisch abrechnen. Überzeugen Sie sich selbst von der Mooncard-Lösung zur Vereinfachung der Verwaltung von Unternehmensausgaben und buchen Sie jetzt Ihre kostenlose Demo, um es selbst auszuprobieren. Ein Mooncard-Berater wird Sie mit all ihren Funktionen vertraut machen.

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Vadim   Losch

Vadim Losch

Seit fast 2 Jahren ist er bei Mooncard als Account Manager DACH tätig. Vor seiner Tätigkeit bei Mooncard war er als Account Manager im Bereich Finanzmärkte bei BNP Paribas beschäftigt und hatte die Möglichkeit, als Auditor bei DB Schenker zu arbeiten. In seiner aktuellen Position liegt sein Fokus darauf, deutsche Kunden bei der Nutzung von Mooncard zu unterstützen und ihnen bei der Integration ihrer Ausgaben in die Buchhaltung behilflich zu sein.