Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer in Europa: Das müssen Sie bei der Erstattung wissen

Vadim   Losch

Vadim Losch

Account manager

Aktualisiert am

  • Facebook
  • LinkedIn
  • Twitter

In Europa ist die Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer (Ust.) Teil der Verbrauchssteuern. Nahezu alle erworbenen, zur Nutzung oder zum Verbrauch in der Europäischen Union (EU) übertragenen Produkte und Dienstleistungen unterliegen der Mehrwertsteuer. Die harmonisierten Vorschriften der Europäischen Union in Bezug auf die Mehrwertsteuer werden von den 27 Mitgliedsländern der EU unterschiedlich angewendet. Daher unterscheiden sich die Mehrwertsteuersätze in den einzelnen Staaten. Mooncard informiert Sie über die Sätze und die Funktionsweise der innergemeinschaftlichen Mehrwertsteuer

Inhalt

Wie hoch sind die Mehrwertsteuersätze in Europa? 

 

 

Die Mehrwertsteuer wird in der gesamten Europäischen Union erhoben. Alle Mitgliedsstaaten legen ihre eigenen Steuersätze fest. Der Satz variiert je nach Produkt oder Dienstleistung, die der Geschäftstransaktion zugrunde liegt. 

 

In Europa gelten neben dem Regelsteuersatz auch Sondersätze. Sie wurden unter Berücksichtigung der in den EU-Mitgliedsländern vor dem Beitritt geltenden Mehrwertsteuersätze festgelegt. 

 

Zur Erinnerung: Die innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist für jedes Unternehmen, das innerhalb der EU-Umsatzsteuer zahlt und innergemeinschaftliche Geschäfte betreibt, obligatorisch. 

 

 

Normaler Mehrwertsteuersatz

 

 

Jedes EU-Mitgliedsland legt einen Standard-Mehrwertsteuersatz für die Lieferung der meisten Waren und Dienstleistungen fest. Die Europäische Union schreibt eine Regel zur Festsetzung dieses Mehrwertsteuersatzes vor: Er muss über 15 Prozent liegen. 

 

 

Reduzierter Mehrwertsteuersatz 

 

 

Die EU erlaubt den Mitgliedstaaten, einen oder zwei ermäßigte Mehrwertsteuersätze auf die Lieferung bestimmter Produkte oder Dienstleistungen anzuwenden. Die zulässigen Waren und Dienstleistungen sind in Anhang III der Richtlinie 2006/112/EG des Rates der Europäischen Union vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem aufgeführt. Wir finden dort zum Beispiel: 

 

  • Lebensmittel für die menschliche und tierische Ernährung
  • Wasserverteilung
  • Arzneimittel
  • medizinische Ausrüstung 
  • Personenbeförderung
  • Fensterputzen und Reinigen von Privatunterkünften
  • Zutritt zu Sportveranstaltungen
  • häusliche Pflegedienste

 

 

Spezielle Mehrwertsteuersätze 

 

 

Einige EU-Mitgliedstaaten dürfen für bestimmte Lieferungen besondere Mehrwertsteuersätze anwenden. Die besonderen europäischen Mehrwertsteuersätze gelten, wenn sie von den Ländern am 1. Januar 1991 angewendet wurden. Mit der Geburtsstunde des Binnenmarktes am 1. Januar 1993 wurden spezielle Mehrwertsteuersätze eingeführt, um den Übergang zu den europäischen Mehrwertsteuervorschriften zu erleichtern. Ursprünglich sollten sie auslaufen. 

In Europa existieren drei spezielle Mehrwertsteuersätze nebeneinander: 

 

 

Stark ermäßigte Mehrwertsteuersätze 

 

 

Die stark ermäßigten Mehrwertsteuersätze dürfen 5 Prozent nicht überschreiten. Sie gelten für den Verkauf einer begrenzten Anzahl von Produkten und Dienstleistungen in Spanien, Frankreich, Irland, Italien und Lettland. 

 

 

Null-Mehrwertsteuersatz 

 

 

Einige Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wenden Nullsätze auf bestimmte Verkäufe an, die als „Nullsatztransaktionen“ bezeichnet werden. Sie betreffen zum Beispiel Warenausfuhren aus der EU in Drittländer oder innergemeinschaftliche Lieferungen von Produkten, die aus einem EU-Staat an ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat versandt werden. Im Endpreis ist keine Restumsatzsteuer enthalten. Bei dieser Art von Transaktion haben Unternehmen die Möglichkeit, die auf Einkäufe im Zusammenhang mit dem Verkauf gezahlte Mehrwertsteuer abzuziehen. 

 

 

Zwischensatz bzw. Parksatz

 

 

Der Zwischensatz wird in Österreich, Belgien, Irland, Luxemburg und Portugal auf Produkte und Dienstleistungen angewandt, die nicht in Anhang III der Mehrwertsteuerrichtlinie aufgeführt sind. Diese Mitgliedstaaten haben das Recht, auf diese Lieferungen weiterhin Zwischensätze anzuwenden, sofern sie 12 Prozent nicht übersteigen. 

 

Entdecken Sie die aktuell geltenden Mehrwertsteuersätze in Europa (Stand: März 2022):

 

 

EU-Mitgliedsland Regelsatz Ermäßigt Stark ermäßigt Zwischensatz
Belgien 21 6/12 Rapatriement médicalisé 12
Bulgarien 20 9 - -
Dänemark 25 - - -
Estland 20 9 - -
Griechenland 24 6/13 - -
Finnland 24 10/14 - -
Frankreich 20 5,5/10 2,1 -
Irland 23 9/13,5 4,8 13,5
Italien 22 5/10 - -
Kroatien 25 5/13 - -
Litauen 21 5/9 - -
Luxemburg 17 8 3 14
Lettland 21 12/5 - -
Malta 18 5/7 - -
Niederlande 21 9 - -
Österreich 20 10/13 - 13
Polen 23 5/8 - -
Portugal 23 6/13 - 13
Rumänien 19 5/9 - -
Schweden 25 6/12 - -
Slowakei 20 10 - -
Slowenien 22 5/9,5 - -
Spanien 21 10 4 -
Tschechien 21 10/15 - -
Ungarn 27 5/18 - -
Zypern 19 5/9 - -
light bulb

Gut zu wissen

Wann hat Großbritannien Europa verlassen? 

Am 31. Januar 2020 ist das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union ausgetreten. Seitdem gilt es als Drittstaat. 

 

 

Die Erstattung der Mehrwertsteuer in Europa optimieren

 

 

Wer viel im Ausland unterwegs ist, muss sich gut mit den verschiedenen Steuersätzen und Vorschriften auskennen, um eine korrekte Abrechnung durchführen zu können. Die Corporate card von Mooncard optimiert das Management Ihrer Geschäftsausgaben in Deutschland wie im Ausland, denn Sie erleichtert die Erstattung der innergemeinschaftlichen Mehrwertsteuer, den Abzug ausländischer Mehrwertsteuer sowie die Umkehrung der Mehrwertsteuer. 

 

Mit der Online-Verwaltungsanwendung automatisieren Sie die Verwaltung all Ihrer Vorgänge im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer. Unser Algorithmus erkennt den richtigen Mehrwertsteuersatz entsprechend der Art der Ausgabe und der Marke, und gewährleistet eine 100%ige Rückforderung der Steuer, unabhängig von Ihrem Mehrwertsteuersystem. 

 

Möchten Sie unsere Lösung für das Geschäftskostenmanagement entdecken? Buchen Sie eine Demo bei einem Mooncard-Berater. 

Entdecken Sie Mooncard
Vereinfachen Sie die Erstattung der Mehrwertsteuer Ihrer Geschäftsausgaben
Vadim   Losch

Vadim Losch

Seit fast 2 Jahren ist er bei Mooncard als Account Manager DACH tätig. Vor seiner Tätigkeit bei Mooncard war er als Account Manager im Bereich Finanzmärkte bei BNP Paribas beschäftigt und hatte die Möglichkeit, als Auditor bei DB Schenker zu arbeiten. In seiner aktuellen Position liegt sein Fokus darauf, deutsche Kunden bei der Nutzung von Mooncard zu unterstützen und ihnen bei der Integration ihrer Ausgaben in die Buchhaltung behilflich zu sein.