Mehrwertsteuer

Der Umsatzsteuersatz auf Produkte und Dienstleistungen

Vadim   Losch

Vadim Losch

Account manager

Aktualisiert am

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Abhängig von der Art der in Rechnung gestellten Produkte oder Dienstleistungen unterliegt der Endkunde einem bestimmten Mehrwertsteuersatz. Für die reibungslose Abrechnung in Ihrem Unternehmen ist es daher wichtig, welche Mehrwertsteuer (MwSt.) anzuwenden ist. In Deutschland gibt es zwei Mehrwertsteuersätze. Doch warum? Mooncard erklärt Ihnen, wie hoch der aktuelle Regelsatz der Mehrwertsteuer ist und wann Sie den ermäßigten Satz anwenden dürfen. Erfahren Sie alles in diesem Artikel.

Inhalt

Der geltende Umsatzsteuersatz: Wann gelten 19 Prozent und wann 7 Prozent?

 

 

Der normale Umsatzsteuersatz beträgt in Deutschland gemäß § 12 Umsatzsteuergesetz 19 Prozent. Allerdings ist dieser bei bestimmten Produkten oder Dienstleistungen auf 7 Prozent ermäßigt. Zudem sind einige Dienstleistungen und Unternehmen von der Umsatzsteuer befreit. Darauf sollten Sie unbedingt achten, wenn Sie eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer beantragen, damit Sie stets den richtigen Umsatzsteuersatz bei der Berechnung anwenden. 

 

Das Bundesfinanzministerium (BMF) informiert regelmäßig über die aktuellen Steuersätze und die Produkte sowie Dienstleistungen mit ermäßigtem Steuersatz. Von diesem profitieren in der Regel Tiere, Lebensmittel sowie Kunstgegenstände, aber auch hier gibt es Ausnahmen. Eine pauschale Antwort, ob ein Produkt einen ermäßigten Umsatzsteuersatz hat, ist daher nicht möglich.

Besonderheiten ergeben sich zum Beispiel auch bei digitalen Medien, Pflanzen und Hörbüchern. Zudem müssen Hoteliers bei der Erstellung von Rechnungen auf die Aufteilung von Übernachtungsleistungen und Saunanutzung achten.

 

 

Befristete Ausweitung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes

 

 

Aktuelle Lagen können zu einer befristeten Absenkung des Mehrwertsteuersatzes führen. Dies wurde beispielsweise im Rahmen der Corona-Steuerhilfegesetze genutzt. Hier wurde der Mehrwertsteuersatz für Restaurant- bzw. Verpflegungsdienstleistungen befristet von 19 Prozent auf 7 Prozent abgesenkt. Dies gilt allerdings nur für Speisen und nicht für Getränke. Vorerst gilt diese Absenkung bis zum 31. Dezember 2022.

 

 

Europäische Vorgaben für EU-Mitgliedstaaten

 

 

In den verschiedenen Ländern der EU gelten unterschiedliche Umsatzsteuersätze. Die EU-Kommission hat daher eine Übersicht zu den Umsatzsteuersätzen der Mitgliedstaaten erarbeitet und gibt ausführliche Informationen über die jeweils geltenden ermäßigten Umsatzsteuersätze. Im Rahmen einer EU-Reform wurde am 5. April 2022 eine Richtlinie veröffentlicht, die den EU-Ländern mehr Flexibilität bei den ermäßigten Steuersätzen erlaubt. Daher ist es wichtig, sich stets über die aktuell geltenden Umsatzsteuersätze zu informieren.

 

 

Die Umsatzsteuerbefreiung

 

 

Bestimmte Dienstleistungen und Unternehmen sind von der Umsatzsteuer gänzlich ausgenommen. In diesem Fall müssen Sie auf der Rechnung den Grund für die Umsatzsteuerbefreiung ausweisen.

Beispiel für Umsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt: „Diese Rechnung ist laut § 4 Nr. 2 UStG umsatzsteuerfrei“.

 

Die Umsatzbefreiung gilt z. B. bei der innergemeinschaftlichen Lieferung an Kunden im EU-Ausland, aber auch in Deutschland sind bestimmte Leistungen umsatzsteuerfrei:

 

  • Medizinische oder gesundheitliche Leistungen

Medizinische und gesundheitliche Leistungen vom Zahnarzt, Physiotherapeuten, Heilpraktiker sowie Leistungen von Pflegediensten sind umsatzsteuerfrei. Kosmetische Operationen, die nur ästhetischen Zwecken dienen, sind davon allerdings ausgenommen.

 

  • Finanz- und Versicherungsleistungen sowie deren Vermittlung

Versicherungsmakler, Kreditvermittler und Co. dürfen keine Umsatzsteuer auf ihre Vermittlungsleistung erheben.

 

  • Künstlerische Darbietungen

Während künstlerische oder kulturelle Darbietungen von Museen, Theatern, Musikgruppen, Tänzern, Kabarettisten u. a. von der Umsatzsteuer befreit sind, wird der Merchandise-Verkauf (z. B. CDs) mit 19 Prozent besteuert.

 

  • Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken

Grundstückseigentümer müssen beim Verkauf, bei der Verpachtung oder bei der Vermietung keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen.

 

  • Bildungsleistungen

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Bildungsleistungen umsatzsteuerfrei.

 

 

Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer

 

 

Von der Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer befreit sind Kleinunternehmen, die nur geringe Umsätze erzielen. Gemäß § 19 Abs. 1 UStG greift hier die Umsatzsteuerbefreiung im Rahmen der Kleinunternehmerregelung. Diese Selbstständigen müssen keine Umsatzsteuervoranmeldung machen, dürfen aber auch keine Vorsteuer abziehen.

 

 

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Vadim   Losch

Vadim Losch

Seit fast 2 Jahren ist er bei Mooncard als Account Manager DACH tätig. Vor seiner Tätigkeit bei Mooncard war er als Account Manager im Bereich Finanzmärkte bei BNP Paribas beschäftigt und hatte die Möglichkeit, als Auditor bei DB Schenker zu arbeiten. In seiner aktuellen Position liegt sein Fokus darauf, deutsche Kunden bei der Nutzung von Mooncard zu unterstützen und ihnen bei der Integration ihrer Ausgaben in die Buchhaltung behilflich zu sein.