Mehrwertsteuer

Versandkosten und die Umsatzsteuer: Darauf sollten Sie achten

Vadim   Losch

Vadim Losch

Account manager

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Nicht nur auf Waren und Dienstleistungen fällt in Deutschland die Mehrwertsteuer an, sondern auch auf Versandkosten. Dabei ist die Berechnung und richtige Ausweisung gar nicht so einfach. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen und wie Sie Ihre Rechnung für die Waren inklusive Versandkosten richtig ausstellen. Erfahren Sie auf Mooncard alle Details.

Inhalt

Was umfassen die Versandkosten?

 

 

Die Versandkosten für eine Lieferung umfassen alles, was notwendig ist, um das bestellte Produkt vom Verkäufer zum Käufer zu bringen. Sie enthalten also neben dem eigentlichen Transport (in den meisten Fällen also den Portokosten) auch die Verpackung der Ware.

 

 

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer einer Sendung?

 

 

Verschiedene Arten von Produkten haben unterschiedliche Mehrwertsteuersätze. Bei den meisten Waren ist der Regelsatz von 19 Prozent fällig, während einige nur mit 7 Prozent besteuert werden. Zum Kaufpreis des Produktes kommen jedoch die Versandkosten, für die ebenfalls die Umsatzsteuer anfällt. Doch die Berechnung bereitet einigen Onlinehändlern Probleme.

 

Im Prinzip ist es einfach: Da der Versand als Nebenleistung gilt, entspricht der Steuersatz der Versandkosten dem der versandten Produkte (=Hauptleistung). Für ein Buch, das mit 7 Prozent MwSt. verkauft wird, werden auch 7 Prozent bei den Versandkosten fällig. Bei einer CD wären es dagegen jeweils 19 Prozent.

 

Gut zu wissen: Geschenkboxen und aufwendigere Verpackungen gelten als eigenes Produkt und müssen entsprechend versteuert werden.

 

 

Doch was passiert, wenn Waren mit unterschiedlichen Steuersätzen verschickt werden?

 

 

Dann haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • anteilige Berechnung

Ist der Kaufpreis des Buches zum Beispiel doppelt so teuer wie die CD, werden 2/3 der Versandkosten mit 7 Prozent und 1/3 mit 19 Prozent mit der Mehrwertsteuer berechnet.

  • höhere MwSt. als Grundlage

Der Einfachheit halber wenden viele Onlineshops den höheren Mehrwertsteuersatz als Grundlage für die Berechnung an.

 

 

Kostenfreie Lieferungen und Versandkostenpauschalen

 

 

Viele Onlinehändler bieten – oft ab einem bestimmten Bestellwert – eine versandkostenfreie Lieferung. Selbstverständlich fallen für den Händler dennoch Versandkosten an, diese hat er aber bereits in seine Produktpreise einkalkuliert. Da bei kostenlosem Versand diese Nebenleistung entfällt, muss hier keine Umsatzsteuer gezahlt werden.

 

Bei Versandkostenpauschalen muss der Onlinehändler hingegen die Umsatzsteuer anteilig berechnen.

 

 

Versand ins Ausland

 

 

Wird eine Ware ins Ausland geliefert, ist die Regelung der Umsatzsteuer etwas aufwendiger. Hier gilt es zunächst zu unterscheiden, ob der Kunde ein Unternehmen oder eine Privatperson (=Endverbraucher) ist. 

 

Für Privatkunden im EU-Ausland fällt der reguläre Umsatzsteuersatz an, während beim Versand in Nicht-EU-Länder die Berechnung der Umsatzsteuer komplett entfällt.

 

Ist der Empfänger hingegen ein Unternehmen mit Sitz in der EU und verfügt über eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, kann ebenfalls auf die Ausweisung der Umsatzsteuer verzichtet werden.

 

 

Versandgutscheine

 

 

Für Gutscheine gelten besondere Regeln. Während zweckungebundene Gutscheine einem Geldwert entsprechend und hier der Steuersatz unklar bleibt, sieht dies bei zweckgebundenen Gutscheinen wie Versandgutscheinen anders aus. Hier ist klar, wofür der Gutschein eingelöst wird, und der Käufer erhält sein Paket kostenlos nach Hause. Da der Zweck des Gutscheins bereits bekannt ist, kann der entsprechende Mehrwertsteuersatz von 19 oder 7 Prozent angewendet werden.

 

 

Die Abrechnung der Umsatzsteuer: Tipps von Mooncard

 

 

Wussten Sie, dass Sie bei der Buchung der Umsatzsteuer viele weitere Besonderheiten beachten müssen? Wir haben daher eine ganze Reihe an Artikeln für Sie zusammengestellt. Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen; zum Beispiel:

 

 

Mit Mooncard die Umsatzsteuer effizienter abrechnen

 

 

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Vadim   Losch

Vadim Losch

Seit fast 2 Jahren ist er bei Mooncard als Account Manager DACH tätig. Vor seiner Tätigkeit bei Mooncard war er als Account Manager im Bereich Finanzmärkte bei BNP Paribas beschäftigt und hatte die Möglichkeit, als Auditor bei DB Schenker zu arbeiten. In seiner aktuellen Position liegt sein Fokus darauf, deutsche Kunden bei der Nutzung von Mooncard zu unterstützen und ihnen bei der Integration ihrer Ausgaben in die Buchhaltung behilflich zu sein.