Buchhaltung

Buchungsposten und Arbeitsposten – ein Überblick

Vadim   Losch

Vadim Losch

Account manager

Aktualisiert am

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Der Begriff Buchungsposten wird umgangssprachlich häufig verwendet, wurde aber steuerrechtlich inzwischen durch den Zahlungsvorgang ersetzt. Dabei handelt es sich um jegliche Bereitstellung, Übermittlung oder Abhebung eines Geldbetrags. Erfahren Sie bei Mooncard mehr über die unterschiedlichen Buchungs- und Arbeitsposten. Wir informieren Sie auch über die unterschiedlichen Kosten, die Ihnen hierdurch entstehen können.

Inhalt

Was versteht man unter Buchungsposten?

 

 

Buchungen auf Konten dienen der Erfassung von Geschäftsvorfällen. Sie finden auf privaten und geschäftlichen Konten statt. Unter einem Buchungsposten versteht man eine Buchung, die zu einer Veränderung des Saldos auf dem betroffenen Konto führt. Das heißt, ein Buchungsposten kann sowohl eine Gutschrift als auch eine Abbuchung sein. Jegliche Kontobewegung stellt also einen Buchungsposten dar. Egal ob Bargeldeinzahlung oder Lastschrift.

 

 

Gebühren für Buchungsposten – Gründe und Beispiele

 

 

Neben Ihrer Buchhaltung interessiert sich auch Ihre Bank für die Anzahl von Buchungsposten auf Ihrem Konto. Warum das so ist? Sehr lange war jede einzelne Buchung mit einem erheblichen Arbeitsaufwand für die Bank verbunden. Es handelte sich um einen manuell ausgeführten Vorgang, der von einem Mitarbeiter durchgeführt werden musste. Für diesen Aufwand ließ sich die Bank bezahlen. 

 

Inzwischen laufen viele dieser Prozesse automatisch ab. Es sind wesentlich weniger Mitarbeiter nötig, um die Buchungsvorgänge zu bearbeiten. Dennoch werden weiterhin Kosten verursacht. Die für die automatischen Prozesse nötige Software und Hardware muss angeschafft und auf dem neusten Stand gehalten werden. Auch der Strom muss bezahlt werden. Darum halten viele Banken am System der Gebühren für Buchungsposten fest.

 

Dabei wird häufig eine monatliche Grundgebühr erhoben. Dazu kommt eine Gebühr für jeden einzelnen Buchungsposten hinzu. Je mehr Buchungen stattfinden, desto günstiger ist der Preis. 

Hier ein Beispiel für die Tarifgestaltung eines Girokontos:

 

Konten S M L XL
Kontoführung (pro Monat) 3,90 EUR 7,50 EUR 15,50 EUR 49,50 EUR
Buchungsposten / Arbeitsposten 0,12 EUR 0,06 EUR 0,05 EUR 0,04 EUR
Anzahl Buchungsposten pro Jahr bis 540 541–3.600 3.601–48.000 ab 48.001

 

 

Wenn Ihr Unternehmen im Rahmen der doppelten Buchführung also über mehrere Konten verfügt, ist es ratsam, sich mit den verschiedenen Tarifen auseinanderzusetzen. Sie können bares Geld sparen. Bei einigen Banken ist eine gewisse Anzahl an Buchungen pro Monat kostenlos. Wird diese Anzahl überschritten, wird pro Buchung eine Gebühr verlangt. Eine höhere monatliche Kontoführungsgebühr wird häufig durch niedrigere Gebühren für Buchungsposten ausgeglichen. 

 

 

Sparen Sie Gebühren durch Arbeitsposten 

 

 

Viele Banken basieren Ihre Kontoführungsgebühren für Firmenkonten also noch immer mehr oder weniger auf der Anzahl der Buchungsposten. Eine Firma hat häufig mit den gleichen Geschäftspartnern zu tun, denen im Laufe des Geschäftsjahres entweder Zahlungen zukommen oder die mehrere Rechnungen begleichen. Darum gibt es bei Geschäftskonten auch sogenannte Arbeitsposten

 

Arbeitsposten sind mehrere Buchungsposten, die in einer Sammelüberweisung zusammengefasst sind. Wenn pro Buchungsposten Kosten anfallen, können so also die Kontoführungsgebühren reduziert werden. Außerdem ist die Gebühr für Arbeitsposten häufig niedriger. Zudem ist der Arbeitsaufwand für Ihr Unternehmen, je nach Umfang der Sammelüberweisung, wesentlich geringer. Allerdings bietet nicht jede Bank diesen Service an.

 

 

Was ist der Unterschied zwischen beleghaften und beleglosen Buchungen?

 

 

Zusätzlich wird bei den Kontobewegungen zwischen zwei weiteren Buchungsarten unterschieden: beleghaften und beleglosen Buchungen. Hier erklären wir kurz den Unterschied:

 

 

Beleghafte Buchungen

 

 

Der Arbeitsaufwand für die Bearbeitung von beleghaften Buchungen ist höher. Deswegen sind die Gebühren für beleghafte und beleglose Buchungen in vielen Fällen unterschiedlich. Häufig muss bei beleghaften Buchungen ein Mitarbeiter der Bank eingeschaltet werden. Eine Buchung ist dann beleghaft, wenn sie in Papierform bei der Bank eingereicht wird. Dies ist unter anderem bei Schecks oder Überweisungsformularen der Fall. Auch Bargeldeinzahlungen fallen in diese Kategorie, selbst wenn Sie nicht am Schalter, sondern am Automaten vorgenommen werden. 

 

 

Beleglose Buchungen

 

 

Beleglose Buchungen erfolgen automatisiert. Sie gehen digital bei der Bank ein und erfordern keinen weiteren Arbeitsaufwand durch einen Mitarbeiter. Ein anschauliches Beispiel für beleglose Buchungen ist das gesamte Online-Banking.

 

Außerdem zählen per Mail versendete Kontoauszüge oder Monatsabrechnungen zu den beleglosen Buchungen. Viele Banken zählen auch selbst durchgeführte Buchungen am Kundenterminal einer Filiale, Kartenzahlungen und das Übermitteln von digitalen Umsatzinformationen dazu. Hier lohnt sich allerdings ein Vergleich: Manche Kreditinstitute erheben für diese drei Vorgänge Gebühren.

 

Hier eine kurze Übersicht über die verschiedenen Buchungsarten:

 

Beleghafte Buchungen Beleglose Buchungen
Ein- und Auszahlungen von Bargeld Lastschriften
Einreichen von Überweisungen auf Papier Elektronische Überweisungen

 

 

Durch die Digitalisierung nehmen die beleghaften Buchungen immer weiter ab. Diese digitale Revolution macht auch vor der Buchhaltung nicht halt: Computer und Algorithmen verändern unsere Art zu arbeiten. Sie ermöglichen viele Innovationen, wie die Firmenkarte von Mooncard.

Unser Angebot vereinfacht insbesondere die Abrechnung von Spesen. Das Speichern der Belege erfolgt automatisch und digital. Zahlen Sie mit Ihrer Mooncard, fotografieren Sie Ihren Beleg und beschäftigen Sie sich wieder mit den spannenden Dingen und nicht mit der Buchhaltung.

 

 

Sind Gebühren für Buchungsposten zulässig? 

 

 

Da der Aufwand für die Banken immer geringer wird, stellt sich die Frage, ob Gebühren für Buchungsposten noch angemessen sind. Für private Verbraucher wurde vom Bundesgerichtshof festgestellt, dass eine pauschale Gebühr für Buchungsposten nicht zulässig ist. Geklagt hat ein Verbraucherschutzverband gegen eine Klausel, die eine pauschale Gebühr von 0,35 € pro Buchungsposten vorsah. Der BHG kam zu folgendem Ergebnis: Für Konten, bei denen bereits eine monatliche Gebühr für die Kontoführung anfällt, sind Ein- und Auszahlungen nur begrenzt als Buchungsposten zu berechnen.

 

Das Problem liegt laut BGH darin, dass bei dieser Vorgehensweise auch Buchungen bezahlt werden, die nicht vom Kunden ausgelöst wurden (zum Beispiel Fehlbuchungen). Von den bisher ergangenen Gerichtsurteilen sind allerdings nur Privatpersonen betroffen. Diese können sich nicht zulässige Gebühren zum Teil erstatten lassen, bei den meisten Banken sind sie aber immer noch eine gängige Praxis. Wer bereits einen Überblick über das Volumen an Buchungsposten im Jahr hat, sollte unbedingt die unterschiedlichen Tarife vergleichen.

 

 

Behalten Sie den Überblick über Ihre Buchungen

 

 

Wer viele Kontobewegungen zu verzeichnen hat, sieht sich hier mit viel Arbeit konfrontiert. Egal, ob für Ihr internes Rechnungswesen und die Bilanzanalyse oder für die Finanzbuchhaltung: Die einzelnen Buchungsposten müssen den entsprechenden Belegen zugeordnet werden. Falls Sie mehr Informationen zu diesen speziellen Themen benötigen, können Sie sich unsere Artikel dazu ebenfalls durchlesen.

 

light bulb

Gut zu wissen

Unser Tipp: Verbinden Sie Ihr Geschäftskonto mit einer Buchhaltungssoftware, werden die verschiedenen Buchungen automatisch in die Buchhaltung übertragen. Basierend auf diesen Daten werden nicht nur Steuerzahlungen berechnet, sondern auch die Bilanz des Unternehmens für das laufende Geschäftsjahr erstellt. Oder die Gewinn-und-Verlust-Rechnung bei Kleinunternehmern.

 

Mit der Mooncard wird Ihr Verwaltungsaufwand noch weiter verringert: Mit einem Klick sind die einzelnen Posten in Ihre Buchhaltungssoftware exportiert. Sie müssen keine lästigen Belege mehr sortieren. Wenn Ihr Unternehmen buchführungspflichtig ist, bietet Mooncard Ihnen verschiedene Möglichkeiten, um Ihren Verwaltungsaufwand zu verringern. Sie fragen sich, ob diese Lösung auch für Ihr Unternehmen infrage kommt? Buchen Sie eine Demo bei Ihrem Mooncard-Berater und finden Sie es heraus.

 

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Vadim   Losch

Vadim Losch

Seit fast 2 Jahren ist er bei Mooncard als Account Manager DACH tätig. Vor seiner Tätigkeit bei Mooncard war er als Account Manager im Bereich Finanzmärkte bei BNP Paribas beschäftigt und hatte die Möglichkeit, als Auditor bei DB Schenker zu arbeiten. In seiner aktuellen Position liegt sein Fokus darauf, deutsche Kunden bei der Nutzung von Mooncard zu unterstützen und ihnen bei der Integration ihrer Ausgaben in die Buchhaltung behilflich zu sein.