Buchhaltung

Das Geschäftsjahr für Unternehmen: Das gilt es zu beachten

Vadim   Losch

Vadim Losch

Account manager

Mis à jour le

  • Facebook
  • LinkedIn
  • Twitter

Im Rahmen der Buchhaltung müssen Unternehmen regelmäßig Ausgaben und Einnahmen aufzeichnen und so ihre Steuerzahlungen ermitteln. Am Ende des Jahres sind sie zudem dazu verpflichtet, einen Jahresabschluss zusammenzustellen und dem Finanzamt mitzuteilen. Das Geschäftsjahr ist jedoch nicht bei allen Unternehmen gleich. Erfahren Sie auf Mooncard, wie Sie richtig abrechnen und Ihre Jahresbilanz erstellen.

Inhalt

Entspricht das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr?

 

 

Das Geschäftsjahr ist eine Abrechnungsperiode für Unternehmen, die oft, aber nicht immer mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. Das Handelsgesetzbuch verwendet den Rechtsbegriff in § 242 und gibt für Kaufleute vor, dass sie ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten in einem Jahresabschluss zusammenfassen müssen.

 

Durch eine Gewinn- und Verlustrechnung wird so der Gewinn ermittelt und eine Abschlussbilanz für das jeweilige Geschäftsjahr erstellt. Für Unternehmen zeigt sich damit der Erfolg oder Misserfolg der vergangenen Abrechnungsperiode, der rechnerische Abschluss ist aber auch aus handels- und steuerrechtlichen Aspekten notwendig.

 

Diese Pflicht besteht sowohl für Einzelkaufleute, Kapital- und Personengesellschaften, Kleinunternehmen sowie für Freiberufler. Allerdings bestehen bei den Anforderungen an den Jahresabschluss je nach Art des Unternehmens unterschiedliche Anforderungen.

 

light bulb

Gut zu wissen

Ziehen Sie Bilanz

Nutzen Sie den Jahresabschluss für eine gründliche Bilanzanalyse, in der Sie die Stärken und Schwächen Ihres Unternehmens herausarbeiten und neue Strategien für das kommende Jahr festlegen.

 

Geschäftsjahr oder Wirtschaftsjahr?

 

 

Während der Begriff Geschäftsjahr aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) stammt und die handelsrechtliche Rechnungslegung betrifft, verwendet das Einkommensteuerrecht (EStG) den Begriff Wirtschaftsjahr. Letzterer betrifft daher die steuerrechtliche Rechnungslegung. Einen anderen Unterschied zwischen den beiden Begriffen gibt es jedoch nicht, weshalb sie genauso wie die Begriffe Fiskaljahr oder Vereinsjahr verwendet werden können.

 

 

Die Dauer des Geschäftsjahres

 

 

Das Geschäftsjahr bzw. Wirtschaftsjahr kann vom Kalenderjahr abweichen. Es umfasst jedoch stets zwölf Monate, es sei denn, das Unternehmen steht am Anfang oder Ende seiner Tätigkeit. 

In der Regel beginnt ein Geschäftsjahr am 1. Januar und dauert bis zum 31. Dezember. Wer sein Unternehmen z. B. am 1. April gründet, könnte das Geschäftsjahr am 31. März enden lassen. Dazu brauchen Unternehmen jedoch das Einverständnis des Finanzamtes. Wenn das Geschäftsjahr dauerhaft vom Kalenderjahr abweichen soll, müssen dafür allerdings gerechtfertigte betriebliche oder organisatorische Gründe vorliegen. Zudem steht diese Wahlfreiheit nur den Gewerbetreibenden, die im Handelsregister eingetragen sind, offen.

 

Als Alternative steht Unternehmensgründungen das sogenannte Rumpfgeschäftsjahr zur Verfügung. Im oben genannten Fall würde es für den Zeitraum vom 1. April bis 31. Dezember gelten und das Geschäftsjahr in den Folgejahren dann dem Kalenderjahr entsprechen.

 

In einigen Bereichen sieht das Gesetz ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr vor. Dies ist beispielsweise in der Landwirtschaft üblich. Hier beginnt das Wirtschaftsjahr je nach Tätigkeit oft am 1. Mai oder am 1. Juli. Alle Vorschriften bezüglich des Wirtschaftsjahres und des Gewinnermittlungszeitraumes sind in § 4a EStG geregelt.

 

light bulb

Gut zu wissen

Am Ende des Geschäftsjahres sind in das Handelsregister eingetragene Unternehmen zur Offenlegung des Jahresabschlusses verpflichtet.

 

Weitere mögliche Gründe für eine Abweichung vom Kalenderjahr

 

 

  • Anpassung an saisonale Abläufe oder Umstände
  • Ausnutzung einer zeitlich begrenzten Einstellung der Produktion bei Wartungsarbeiten an Maschinen und damit leichter durchführbare Inventur

 

light bulb

Gut zu wissen

Da das vom Unternehmen gewählte Geschäftsjahr aus Gründen der Bilanzkontinuität auch für die Zukunft beibehalten werden muss, ist es nicht möglich, verschiedene Geschäftsjahre auszuprobieren. Eine Änderung zu einem vom Kalenderjahr abweichenden Geschäftsjahr sollte daher immer gut überlegt sein.

 

Das Rumpfgeschäftsjahr

 

 

Dauert ein Geschäftsjahr weniger als zwölf Monate, spricht man von einem Rumpfgeschäftsjahr. Rumpfgeschäftsjahre können bei Unternehmensgründungen oder -auflösungen zustande kommen. Sie können aber auch zwei komplette Geschäftsjahre überbrücken, wenn diese in ihrer Abrechnungsperiode geändert werden.

 

  • Beispiel Neugründung

 

Wird ein Unternehmen am 1. September gegründet, aber das Geschäftsjahr muss bzw. soll sich künftig mit dem Kalenderjahr decken, legt der Gründer in seiner Eröffnungsbilanz daher fest, dass das Geschäftsjahr für sein Handelsgewerbe stets am 1. Januar beginnt. Das erste Geschäftsjahr wird so zum Rumpfgeschäftsjahr, das am 1. September beginnt und am 31. Dezember endet.

 

  • Beispiel Änderung der Abrechnungsperiode

Ein Unternehmen hat sich dazu entschieden, die Abrechnungsperiode des Geschäftsjahres zu ändern, um sich an das Geschäftsjahr der Konzernmutter anzupassen. Nachdem das Finanzamt dieser Änderung zugestimmt hat, muss ein Gesellschafterbeschluss erfolgen. Gleichzeitig ist eine Satzungsänderung nötig. Die Periode zwischen dem alten und dem neuen Geschäftsjahr wird jetzt zum Rumpfgeschäftsjahr, das allerdings nicht mehr als zwölf Monate, sondern nur weniger betragen darf.

 

 

Der Jahresabschluss des Geschäftsjahres

 

 

Um einen Jahresabschluss zu erstellen, unterliegen Unternehmen der Buchführungspflicht. Hier werden alle Ausgaben und Einnahmen aufgezeichnet und so die Gewinne bzw. Verluste ermittelt. Zur Erleichterung des internen Rechnungswesens empfiehlt sich eine automatisierte Aufzeichnung aller Ausgaben wie sie mit einer Firmenzahlkarte möglich ist. Dabei werden die verschiedenen Ausgaben wie Reisekosten, Materialkosten, Büroausgaben etc. den jeweiligen Buchungsposten automatisch zugeordnet und die entsprechenden Belege digital archiviert. Mit einer effizienten Buchhaltungssoftware sparen Sie sich wertvolle Zeit und können sich Ihrer eigentlichen Kernkompetenz widmen.

 

Der Abschluss eines Geschäftsjahres sollte jedoch nicht nur ein Rückblick auf das vergangene Jahr sein, sondern auch als Gelegenheit genutzt werden, neue Ziele für das Unternehmen zu setzen. Die Erstellung eines Budgetplans ist dabei essenziell, um Ausgaben besser planen zu können. Insbesondere für Unternehmensgründer ist es dabei sinnvoll, eine Vorlage für ihre Budgetplanung zu nutzen. Ein Kontenplan dient bei der Buchhaltung dazu, den gesteckten Kontenrahmen für die verschiedenen Kontenklassen einzuhalten und übersichtlich zu buchen. Die verschiedenen Kategorien können dabei den individuellen Bedürfnissen des Unternehmens angepasst werden.

 

 

Mooncard – die effiziente Lösung für Ihre Buchhaltung

 

 

Möchten Sie Ihre Jahresbilanz schnell und sicher erstellen, Ihre Ausgaben optimieren und die Archivierung von Belegen automatisieren? Mit der Mooncard-Lösung können Sie eine effiziente Buchhaltung für Ihr Unternehmen sicherstellen und Zahlungen bequem mit der Firmenzahlkarte durchführen. 

 

So bezahlen Sie nicht nur einfach und bequem, sondern können gleichzeitig alle Ausgaben inklusive Mehrwertsteuerbeträge in die Buchhaltung übertragen. Individuelle Berechtigungen für die Firmenzahlkarte erlauben eine bessere Kontrolle über das Budget, ohne Ihren Mitarbeitern die nötige Autonomie zu verwehren. Gleichzeitig wird jede Ausgabe in der Online-Verwaltungsanwendung berücksichtigt und somit Ihre Abschlussbilanz deutlich vereinfacht. 

 

Möchten Sie mehr wissen? Fordern Sie unverbindlich eine Demo an! Die Mooncard-Berater zeigen Ihnen gerne alle Funktionen.

Entdecken Sie Mooncard
Eine Lösung, die sich in jede Buchhaltungssoftware integrieren lässt
Vadim   Losch

Vadim Losch

Seit fast 2 Jahren ist er bei Mooncard als Account Manager DACH tätig. Vor seiner Tätigkeit bei Mooncard war er als Account Manager im Bereich Finanzmärkte bei BNP Paribas beschäftigt und hatte die Möglichkeit, als Auditor bei DB Schenker zu arbeiten. In seiner aktuellen Position liegt sein Fokus darauf, deutsche Kunden bei der Nutzung von Mooncard zu unterstützen und ihnen bei der Integration ihrer Ausgaben in die Buchhaltung behilflich zu sein.