Buchhaltung

Bilanz von Unternehmen: Ein Überblick über die finanzielle Situation

Vadim   Losch

Vadim Losch

Account manager

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Im Rahmen der Buchhaltung bietet die Bilanz einen Überblick über das Vermögen eines Unternehmens. Zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung stellen Sie den Jahresabschluss für ein Geschäftsjahr dar. Welche Grundlagen Sie dabei beachten müssen und wie Sie sich die Erstellung vereinfachen können, erfahren Sie auf Mooncard.

Inhalt

Was ist die Bilanz?

 

 

Am Ende eines Geschäftsjahres müssen viele Unternehmen eine Bilanz erstellen. Diese zeigt auf, wie es finanziell um das Unternehmen bestellt ist. Durch die einfache Darstellung der Zahlen zeigt sich schnell der Erfolg oder Misserfolg des vergangenen Geschäftsjahres. Banken, Aktionäre und Geschäftspartner können sich so einen Überblick über die Leistungsfähigkeit des Unternehmens verschaffen und einen Einblick in den Firmenwert erhalten. Auf dieser Grundlage können Aktionäre und Geschäftspartner entscheiden, ob sie weiter in das Unternehmen investieren wollen oder die Zusammenarbeit zu riskant wird. Auch Banken entscheiden u. a. auf Grundlage der Bilanz über Kredite und Darlehen.

 

Die Bilanz ist aber auch für das Finanzamt wichtig und bildet die Basis für die Höhe der Steuerzahlungen. So liefert sie entsprechende Bemessungsgrundlagen, um die Einkommen-, Gewerbe- und Körperschaftsteuer zu ermitteln.

 

 

Die Bilanzierungspflicht: Wer muss Bilanzen erstellen?

 

 

Wer unternehmerisch tätig ist, unterliegt der Buchführungspflicht. Allerdings gibt es dabei verschiedene Vorgaben, die einzuhalten sind. Nicht jedes Unternehmen ist dazu verpflichtet, eine Bilanz zu erstellen. Welche Pflichten das Unternehmen bzw. der Selbstständige einhalten muss, hängt von der Rechtsform ab. So sind Freiberufler und Kleinunternehmer grundsätzlich von der Bilanzierungspflicht befreit. Bei Ihnen genügt eine Einnahmenüberschussrechnung zum Jahresabschluss. 

Für Einzelkaufleute gilt die Pflicht zur Erstellung einer Bilanz, wenn

  • ihr Jahresumsatz mehr als 600.000 Euro beträgt oder
  • sie einen Gewinn von mehr als 60.000 Euro erwirtschaftet haben.

 

Für Personengesellschaften wie eine OHG oder eine KG besteht eine Bilanzierungspflicht, aber keine Verpflichtung zur Veröffentlichung. Kapitalgesellschaften wie eine GmbH, eine AG oder eine UG sind dagegen verpflichtet, eine Bilanz zu erstellen und diese im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

 

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Gut zu wissen

Stärken und Schwächen mit einer Bilanzanalyse ermitteln

Egal, ob Sie zur Bilanzierung und Veröffentlichung verpflichtet sind oder nicht, den Jahresabschluss sollten Sie für eine gründliche Bilanzanalyse nutzen. Hierbei können Sie die Stärken und Schwächen Ihres Unternehmens aufzeigen und neue Strategien für das kommende Jahr erarbeiten.

 

Die Arten von Bilanzen

 

 

In der Regel ist ein Unternehmen dazu verpflichtet, am Ende des Geschäftsjahres eine Bilanz zu erstellen, es gibt aber auch weitere Bilanzvarianten, die zu anderen Zeitpunkten oder aufgrund geschäftlicher Aktivitäten zu erstellen sind. Folgende Bilanzvarianten gibt es:

 

  • Schluss- und Eröffnungsbilanz
  • laufende Bilanz
  • Handels- und Steuerbilanz
  • Einzelbilanz
  • Konzernbilanz
  • Sonderbilanz

 

 

Die Schluss- und Eröffnungsbilanz

 

 

Am Ende eines Geschäftsjahres wird die sogenannte Schlussbilanz erstellt. Sie umfasst alle Geschäftsvorfälle für die jeweilige Abrechnungsperiode und stellt gleichzeitig die Eröffnungsbilanz für das kommende Geschäftsjahr dar.

 

Für die Aufstellung und Gliederung einer Schlussbilanz sind gesetzliche Vorschriften einzuhalten. Diese sind in § 266 HGB „Gliederung der Bilanz“ geregelt.

 

 

Laufende Bilanzen

 

 

Während die meisten Unternehmen nur zur Erstellung von Schlussbilanzen zum Ende des Geschäftsjahres verpflichtet sind, müssen Unternehmen, deren Aktien an der Börse gehandelt werden, zusätzliche Bilanzen aufstellen. Diese nennt man laufende Bilanzen, wobei sie je nach Frequenz der Erstellung auch Wochen-, Monats-, Quartals- oder Halbjahresbilanz genannt werden.

 

 

Handels- versus Steuerbilanz 

 

 

Die Handelsbilanz und die Steuerbilanz unterscheiden sich in der Erstellung und Bewertung der einzelnen Bilanzposten, können im Ergebnis jedoch identisch sein. In diesem Fall nennt man sie auch „Einheitsbilanz“. Während die Handelsbilanz dazu dient, Personengruppen wie die Geschäftsführung, Mitarbeiter, Kreditgeber, Lieferanten etc. über die Vermögenssituation im Unternehmen zu informieren, stellt die Steuerbilanz vor allem eine Informationsquelle für die Beamten des Finanzamtes dar. Meist geht die Steuerbilanz aus der Handelsbilanz hervor, wobei dort steuerrechtliche Regelungen berücksichtigt werden.

 

 

Einzel- und Konzernbilanz

 

 

Besteht ein Konzern aus mehreren Tochterunternehmen, muss jede von ihnen eine Einzelbilanz erstellen. Diese zeigt die wirtschaftliche Situation der einzelnen Konzernunternehmen auf. Die Konzernbilanz fasst diese Einzelbilanzen zusammen und stellt einen Teil des Konzernabschlusses dar.

 

 

Die Sonderbilanz

 

 

Bei bestimmten Anlässen kann es notwendig werden, zusätzlich zu den regulären Bilanzen sogenannte Sonderbilanzen zu erstellen. Dies kann zum Beispiel in diesen Fällen erforderlich sein:

 

  • bei einer Unternehmensgründung,
  • bei einer Firmenfusion,
  • bei einer Liquidation oder
  • bei einer Unternehmenssanierung.

 

 

Warum sind Bilanzen wichtig?

 

 

Eine Bilanz hat wichtige Funktionen und muss laut Gesetz zwingend erstellt werden. Sie dient aber auch dem Unternehmen selbst und stellt ein wichtiges Instrument im internen Rechnungswesen dar. Folgende Funktionen besitzt eine Bilanz:

 

  • Dokumentationsfunktion
  • Gewinnermittlungsfunktion
  • Informationsfunktion

 

 

Die Dokumentationsfunktion

 

 

Eine Bilanz dokumentiert das vorhandene Vermögen sowie Kapital im Unternehmen und stellt eine wichtige Informationsquelle für die getätigten Geschäfte sowie die Gewinnverwendung dar. Aus handels- und steuerrechtlicher Sicht bildet die Bilanz den formellen Abschluss der Buchführung für ein Geschäftsjahr. Lediglich die sogenannten stillen Reserven erscheinen nicht in der Bilanz. Sie sind zum Beispiel auf die niedrigere Bewertung von Vermögensgegenständen im Vergleich zu ihrem tatsächlichen Wert zurückzuführen.

 

 

Die Gewinnermittlung

 

 

Durch den Vergleich des Eigenkapitals in der Eröffnungsbilanz mit dem in der Schlussbilanz zeigt sich, ob ein Unternehmen Gewinne oder Verluste erzielt hat. Dabei sind Einlagen und Entnahmen zu berücksichtigen. Die Gewinn- und Verlustrechnung zeigt hingegen, wie der Gewinn bzw. Verlust zustande gekommen ist.

 

 

Die Informationsfunktion

 

 

Mit der Bilanz informiert die Buchhaltung sowohl das Unternehmen selbst wie auch Dritte über die Vermögens-, Gewinn- und Verlustsituation. Damit stellt die Bilanz ein wichtiges Instrument zur Unternehmenssteuerung dar. Gleichzeitig bietet sie dem Finanzamt, der IHK sowie interessierten Dritten wie Lieferanten, Kreditgebern und Wettbewerbern Informationen, die als Basis für das zukünftige Verhalten gegenüber dem Unternehmen dienen können. So dient die Bilanz im weiteren Sinne auch dem Gläubigerschutz.

 

 

Der Aufbau einer Bilanz

 

 

Eine Bilanz besteht stets aus zwei gegenüberstehenden Bereichen: Aktiva und Passiva.

 

 

Aktiva

 

 

Die Aktiva sind eine „Abbildung der Vermögensstruktur“ im Unternehmen und können auch als Vermögen, Mittelverwendung oder Assets bezeichnet werden. Diese Seite zeigt auf, wie die Mittel im Unternehmen eingesetzt werden und welche materiellen sowie immateriellen Güter das Unternehmen erworben hat. Zu den materiellen Gütern zählen dabei Geldmittel, Rohstoffe, Produktionsmittel u. Ä. Immaterielle Güter lassen sich nicht immer finanziell messen, können aber geschätzt werden.

 

 

Passiva

 

 

Die Passiva bilden die Finanzierungsstruktur ab und zeigen auf, woher die Mittel stammen. Die Passivseite wird daher auch als Kredit, Schuld, Mittelherkunft oder Liabilities bezeichnet. Neben dem Eigenkapital, zu dem das eingebrachte Grund- und Stammkapital, erwirtschaftete Rücklagen sowie nicht ausgeschüttete Gewinne gehören, wird hier das Fremdkapital aufgeführt. Letzteres sind Darlehen, Hypotheken sowie Lieferantenkredite, die von Dritten zur Verfügung gestellt werden. 

 

 

So vereinfachen Sie die Erstellung Ihrer Bilanz

 

 

Um die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung zum Jahresabschluss schnell und effizient zu erstellen, müssen bereits während des Jahres alle Ausgaben und Einnahmen zeitnah aufgezeichnet werden. Eine automatisierte Aufzeichnung aller Ausgaben, wie sie mit einer Firmenzahlkarte möglich ist, erleichtert diese Aufgabe und ermöglicht eine Zuordnung der verschiedenen Ausgaben wie Reisekosten, Materialkosten, Büroausgaben etc. zu den jeweiligen Buchungsposten

 

Mithilfe eines Kontenplans können Sie dabei den gesteckten Kontenrahmen für die verschiedenen Kontenklassen übersichtlich buchen und leichter einhalten. Entsprechend den individuellen Bedürfnissen des Unternehmens können die unterschiedlichen Kategorien dabei angepasst werden.

 

 

Mit Mooncard die Kontrolle über die Ausgaben behalten

 

 

Suchen Sie nach einem effizienten Instrument, um Ihre Jahresbilanz schnell und sicher zu erstellen? Mit der Mooncard-Lösung führen Sie nicht nur Ihre Zahlungen bequem und sicher mit der Firmenzahlkarte durch, sondern erhalten auch die Möglichkeit, Ihre Ausgaben und die Buchhaltung zu optimieren.

 

Durch die automatische Archivierung von Belegen, die Übertragung aller Ausgaben inklusive Mehrwertsteuerbeträgen in die Buchhaltungssoftware sowie individuelle Berechtigungen für die Firmenzahlkarte bekommen Sie eine bessere Kontrolle über das Budget und sparen Zeit bei der Erstellung der Bilanz.

 

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Vadim   Losch

Vadim Losch

Seit fast 2 Jahren ist er bei Mooncard als Account Manager DACH tätig. Vor seiner Tätigkeit bei Mooncard war er als Account Manager im Bereich Finanzmärkte bei BNP Paribas beschäftigt und hatte die Möglichkeit, als Auditor bei DB Schenker zu arbeiten. In seiner aktuellen Position liegt sein Fokus darauf, deutsche Kunden bei der Nutzung von Mooncard zu unterstützen und ihnen bei der Integration ihrer Ausgaben in die Buchhaltung behilflich zu sein.