Buchhaltung

Die Eröffnungsbilanz von Unternehmen: Grundlagen für die Aufstellung

Vadim   Losch

Vadim Losch

Account manager

Aktualisiert am

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Nicht nur bei der Gründung eines Unternehmens muss eine Eröffnungsbilanz erstellt werden, auch in den folgenden Jahren stellt sie den Beginn eines Geschäftsjahres dar. Erfahren Sie auf Mooncard, welche Grundlagen Sie dabei beachten müssen und welche Inhalte nicht fehlen dürfen.

Inhalt

Was ist eine Eröffnungsbilanz?

 

 

Eine Eröffnungsbilanz stellt das Vermögen und die Schulden eines Unternehmens gegenüber und zeigt so die Situation zum Beginn der Gründung bzw. am Anfang eines Geschäftsjahres. Die einfache Darstellung in Zahlen bietet einen Überblick über die Leistungsfähigkeit des Unternehmens und einen Einblick in den Firmenwert.

Damit stellt sie eine Grundlage für Entscheidungen von Aktionären und Geschäftspartnern dar, ist aber auch für das Unternehmen selbst wichtig, um beispielsweise einen Budgetplan erstellen zu können.

 

Das Handelsgesetzbuch verpflichtet Unternehmen, zu Beginn ihrer Tätigkeiten eine Erfassung der wirtschaftlichen Lage in Form einer Eröffnungsbilanz aufzustellen. Sie bildet den Ausgangspunkt für die Erfassung der Vermögensverhältnisse und dient als Grundlage für die künftige Besteuerung des Unternehmens.

 

 

Das Eröffnungsbilanzkonto

 

 

Das Eröffnungsbilanzkonto, kurz EBK, ist das Spiegelbild der Eröffnungsbilanz und dient als Hilfskonto bei der Ermittlung der Eröffnungsbilanz.

 

 

Wer muss eine Eröffnungsbilanz erstellen?

 

 

Nicht jedes Unternehmen muss laut Gesetz eine Eröffnungsbilanz erstellen. So bestimmt die gewählte Rechtsform, welche Pflichten das Unternehmen bzw. der Selbstständige bei der Buchhaltung einhalten muss. Freiberufler und Kleinunternehmen sind grundsätzlich von der Bilanzierungspflicht befreit und müssen daher weder eine Eröffnungsbilanz noch eine Schlussbilanz aufstellen. Zum Jahresabschluss genügt bei ihnen eine Einnahmen-Überschussrechnung.

 

Bilanzierungspflichtig sind hingegen Unternehmensformen wie:

 

  • Kaufmann / Kauffrau
  • Personengesellschaften wie OHG, KG, GmbH und KG
  • Kapitalgesellschaften wie UG, AG und GmbH
  • Einzelunternehmen mit mehr als 600.000 Euro Umsatz bzw. 60.000 Euro Gewinn

 

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Gut zu wissen

Je nach Rechtsform sind einige Unternehmen zur Offenlegung ihres Jahresabschlusses verpflichtet. Erfahren Sie in unserem Artikel, wen dies betrifft und wie Sie dieser Pflicht nachkommen.

 

Wann muss eine Eröffnungsbilanz erstellt werden?

 

 

Vor Aufnahme der Geschäftstätigkeiten muss ein Unternehmensgründer eine Eröffnungsbilanz erstellen. Im laufenden Betrieb entspricht die Eröffnungsbilanz, die am Anfang eines jeden Geschäftsjahres steht, dann in der Regel der Schlussbilanz des vergangenen Jahres. In folgenden Fällen kann es aber auch notwendig werden, eine weitere Eröffnungsbilanz zu erstellen:

 

  • wenn eine Unternehmensumwandlung stattfinden soll
  • wenn zwei Unternehmen fusionieren
  • wenn ein Unternehmen den Besitzer wechselt
  • wenn aus einer Personengesellschaft ein Gesellschafter ausscheidet
  • wenn die Rechtsform des Unternehmens geändert wird

 

 

Die Bilanzidentität der Schluss- und Eröffnungsbilanz

 

 

Zum Abschluss eines Geschäftsjahres muss das bilanzierungspflichtige Unternehmen die sogenannte Schlussbilanz erstellen und dabei alle Geschäftsvorfälle für die jeweilige Abrechnungsperiode einbeziehen. Die Eröffnungsbilanz für das kommende Geschäftsjahr muss mit der Schlussbilanz des vergangenen Geschäftsjahres übereinstimmen, um sicherzustellen, dass die Jahresabschlüsse konform sind.

 

Die Tatsache, dass Eröffnungs- und Schlussbilanz identisch sind, nennt man Bilanzidentität, formelle Bilanzkontinuität bzw. Bilanzzusammenhang.

 

 

Der Aufbau einer Eröffnungsbilanz

 

 

Für die Aufstellung und Gliederung einer Schluss- bzw. Eröffnungsbilanz gibt es gesetzliche Vorschriften, die in § 266 HGB „Gliederung der Bilanz“ geregelt sind. Folgende Pflichtangaben für die Eröffnungsbilanz gibt es:

 

  • Name, Sitz und Gründungsdatum des Unternehmens
  • Namen und Unterschriften aller Geschäftsführer
  • alle Vermögensgegenstände, die Eigentum des Unternehmens sind

 

Wie alle Bilanzen besteht die Eröffnungsbilanz aus zwei gegenüberstehenden Bereichen: die Aktiva und die Passiva.

 

 

Die Aktiva

 

 

Die Aktiva werden auch als Vermögen oder Mittelverwendung bezeichnet und stehen stets auf der linken Seite. Hier stehen alle Anlagevermögen und Umlaufvermögen, die zeigen, wie die Mittel im Unternehmen eingesetzt werden. Neben den materiellen Gütern wie Geldmittel, Rohstoffe, Fahrzeuge, Produktionsmittel u. Ä. stehen hier auch immaterielle Güter, die finanziell geschätzt werden müssen.

 

 

Die Passiva

 

 

Auf der rechten Seite der Bilanz stehen die Passiva. Sie zeigen die Finanzierungsstruktur und stellen dar, woher die Mittel stammen. Daher werden sie auch als Kredit, Schuld oder Mittelherkunft bezeichnet. Neben dem Eigenkapital wird hier das Fremdkapital abgebildet und damit alle Darlehen, Hypotheken sowie Lieferantenkredite von Dritten aufgeführt.

 

 

Hilfe für die Erstellung Ihrer Eröffnungsbilanz

 

 

Der Umfang einer Eröffnungsbilanz fällt je nach Art und Größe des Unternehmens unterschiedlich aus. Gerade bei der Gründungsbilanz sollten sich Unternehmer professionelle Hilfe vom Steuerberater zur Seite holen. Spätere Eröffnungsbilanzen können mit etwas Kenntnis und den entsprechenden Vorlagen auch selbst erstellt werden, aber eine gute Steuerberatung ist wichtig, um keine Fehler zu machen.

 

Entsprechend der Rechtsform sind unterschiedliche Vorgaben bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz zu erfüllen und eine professionelle Buchhaltung unerlässlich. Eine externe Steuerberatung kann bei der Bewertung von Sachanlagen hilfreich sein und als neutraler Schiedsrichter bei Gesellschaftern wirken.

 

Eine wertvolle Hilfe bei der Erstellung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zum Jahresabschluss stellt eine automatisierte Buchhaltung mit Firmenkarten dar. Diese zeichnen während des Geschäftsjahres alle Ausgaben und Einnahmen automatisch auf und ordnen sie den entsprechenden Buchungsposten zu.

Ein individuell erarbeiteter Kontenplan bietet dabei die Möglichkeit, den gesteckten Kontenrahmen für die verschiedenen Kontenklassen übersichtlich zu buchen und leichter einzuhalten.

 

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Gut zu wissen

Bilanzen für die Budgetplanung nutzen

Die Bilanz eines Unternehmens dient nicht nur der Information von Dritten, sondern bildet auch die Grundlage für den Budgetplan im Unternehmen. Mithilfe unserer Vorlagen für die Budgetplanung erleichtern Sie sich deren Erstellung und erhalten wertvolle Tipps, die Sie beachten sollten.

 

Mit Mooncard die Kontrolle über die Ausgaben behalten

 

 

Die Aufstellung von Bilanzen erfordert einige Zeit, die Sie sich durch die effiziente Aufzeichnung Ihrer Ausgaben erleichtern können. Suchen Sie nach einem effizienten Instrument zur Zahlung und automatischen Abrechnung für Ihre Ausgaben? 

 

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Vadim   Losch

Vadim Losch

Seit fast 2 Jahren ist er bei Mooncard als Account Manager DACH tätig. Vor seiner Tätigkeit bei Mooncard war er als Account Manager im Bereich Finanzmärkte bei BNP Paribas beschäftigt und hatte die Möglichkeit, als Auditor bei DB Schenker zu arbeiten. In seiner aktuellen Position liegt sein Fokus darauf, deutsche Kunden bei der Nutzung von Mooncard zu unterstützen und ihnen bei der Integration ihrer Ausgaben in die Buchhaltung behilflich zu sein.