Buchhaltung

AfA: Was Sie in Ihrem Betrieb abschreiben können — und wie

Vadim   Losch

Vadim Losch

Account manager

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AfA gehört zu jenen Begriffen der Buchhaltung, die man unbedingt kennen sollte — denn diese Art der Abschreibung kann Ihnen und Ihrem Betrieb einiges an Geld zurückbringen. Mooncard erklärt, was hinter dem Begriff AfA steckt — und was Sie bei der Abschreibung beachten sollten. Wir widmen uns konkreten Abschreibungsarten, beleuchten, was man eigentlich abschreiben kann — und zeigen auf, welche Sonderfälle es unter Umständen gibt.

Inhalt

Wofür steht AfA eigentlich?

 

 

Die Abkürzung AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“ und stellt das steuerrechtliche Gegenstück zur handelsrechtlichen (planmäßigen) Abschreibung dar. 

 

Computer, Büromöbel, Maschinen, Mobiltelefone und Produktionsmittel aller Art — jeder Betrieb kauft regelmäßig Wirtschaftsgüter. Das bedeutet einerseits, dass diese zu einer Vermehrung des Anlagevermögens führen. Andererseits erfahren diese erworbenen Wirtschaftsgüter auch Abnutzung, Verschleiß — oder eine Minderung im Wert aufgrund des technischen Fortschritts. Um dem entgegenzuwirken und diese Faktoren in der Bilanz erfassen zu können, gibt es im Gesetz die Möglichkeit der Abschreibung.

 

 

Erklärung zum Begriff der Abschreibung

 

 

Unter dem Begriff Abschreibung versteht man gemeinhin die Aufteilung der Anschaffungs- und Herstellungskosten von abnutzbaren Anlagen und Ähnlichem auf die Jahre der voraussichtlichen, betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bei der Ermittlung der Einkünfte können Unternehmer die AfA entsprechend § 4 IV EStG als Betriebsausgaben bzw. als Werbungskosten nach § 9 I Nr. 7 EStG absetzen. 

 

 

Was bewirkt eine Abschreibung eigentlich genau?

 

 

Abschreibungen, welcher Art auch immer, mindern den Gewinn in Ihrer Gewinn- und Verlustrechnung. Das sorgt effektiv dafür, dass sie Steuern sparen. Da die Abschreibung über mehrere Jahre erfolgt, ist dies auch in den Folgejahren der Fall — ohne, dass Sie weitere Investitionen tätigen.

 

 

Direkte Abschreibung geringfügiger Wirtschaftsgüter

 

 

Wirtschaftsgüter, die einen gewissen Kaufpreis nicht übersteigen, werden als geringwertige Wirtschaftsgüter bezeichnet. Diese können vollständig innerhalb eines Kalenderjahres abgesetzt werden. Diese Grenze gilt für Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten unter 800 Euro inklusive Umsatzsteuer.


Generell gibt es folgende Optionen für die Abschreibung geringfügiger Wirtschaftsgüter:

  • Bei Anschaffungskosten bis 250 EUR: Sofortabschreibung
  • Bei Anschaffungskosten zwischen 250,01 EUR und 800 EUR kann man sich zwischen der Sofortabschreibung (§ 6 Abs. 2 EStG) oder der Bildung eines Sammelpostens (§ 6 Abs. 2a EStG) entscheiden. Dies wird auch als Poolabschreibung bezeichnet.
  • Bei Wirtschaftsgütern mit Anschaffungs- oder Herstellkosten zwischen 800,01 EUR und nicht mehr als 1.000 EUR kommt wahlweise die Poolabschreibung oder die Regelabschreibung über die Nutzungsdauer nach der AfA-Tabelle infrage.

 

 

Was sind abnutzbare Wirtschaftsgüter?

 

 

Absetzung für Abnutzung gibt es für drei verschiedene Arten von Wirtschaftsgütern:

  • AfA für abnutzbare, bewegliche, materielle Wirtschaftsgüter (unter anderem Maschinen, Fahrzeuge, EDV-Anlagen, Geschäftsausstattung)
  • AfA für abnutzbare, unbewegliche, materielle Wirtschaftsgüter (unter anderem Gebäude und Gebäudeteile, aber auch Mietereinbauten, Ladeneinbauten, Gartenanlage oder Hofbefestigung)
  • AfA für abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter (unter anderem Urheberrechte, Belieferungs- und Optionsrechte, Patente und Lizenzen, Herstellungsverfahren, Markenzeichen, Software, der Firmenwert, Geschäftswert oder Praxiswert)

 

 

AfA: Was Sie wissen müssen

 

 

Widmen wir uns nun der Absetzung für Abnutzung. Das genaue Regelwerk zur AfA findet sich sowohl im Einkommensteuergesetz (EStG) als auch im Handelsgesetzbuch (HGB), wo die Bedingungen klar definiert werden. Hierbei handelt es sich um die Abschreibung von Wirtschaftsgütern, die länger als ein Jahr genutzt werden und die der Erzielung von betrieblichen Einkünften dienen. Die AfA soll dabei helfen, in der Bilanz beziehungsweise im Jahresabschluss die Vermögensgegenstände realistisch zu bewerten.

 

 

Absetzung für Abnutzung: Die verschiedenen Arten der Abschreibung

 

 

Bei der AfA unterscheidet man zwischen einer Reihe von verschiedenen Abschreibungsmethoden. So gibt es

  • die lineare Abschreibung,
  • die degressive Abschreibung (seit 2011 nicht mehr zulässig),
  • die digitale Abschreibung und
  • die leistungsabhängige Abschreibung.

 

 

Die lineare Abschreibung

 

 

Die lineare Abschreibung ist im Handelsgesetzbuch genau definiert. So müssen Wirtschaftsgüter mit ihren Anschaffungskosten beziehungsweise deren Herstellungskosten über die geplante Nutzungsdauer im Unternehmen abgeschrieben werden. Der jährliche Abschreibungsbetrag wird folgendermaßen errechnet: Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten werden durch die Nutzungsdauer geteilt. Man spricht deshalb von linearer Abschreibung, weil es sich um gleichbleibende (also lineare) Abschreibungsbeträge handelt. 

 

Ein Beispiel: Ein 20.000-Euro-Wirtschaftsgut ist auf eine Nutzungsdauer von fünf Jahren ausgelegt. Demnach wird es jährlich mit 4000 Euro abgeschrieben. Hier nimmt der Buchwert linear ab — also in gleichbleibenden Raten. Wird das Wirtschaftsgut nach dieser Nutzungsdauer noch weiter genutzt, wird es mit einem Ein-Euro-Erinnerungswert in den Büchern festgeschrieben.

 

 

Was passiert eigentlich, wenn ein Wirtschaftsgut erst unter dem Jahr erworben wird?

 

 

Sollten Sie beispielsweise im Oktober ein Wirtschaftsgut für Ihren Betrieb erwerben, wird die Abschreibung in diesem Fall nicht über das gesamte Kalenderjahr getätigt — sondern entsprechend der tatsächlichen Nutzungsdauer.

 

 

Die degressive Abschreibung

 

 

Die degressive Abschreibung wurde 2011 abgeschafft, kam aufgrund der Corona-Pandemie (genauer gesagt durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz ) aber wieder, wenn auch nur temporär, zurück. Bei der degressiven Abschreibung erfolgt die Abschreibung des Wirtschaftsguts in fallenden Jahresbeträgen (§ 7 Abs. 2 EStG). 

 

 

Die außergewöhnliche Abschreibung

 

 

In gewissen Fällen kann auch die außergewöhnliche Abschreibung zum Tragen kommen — etwa bei einem außergewöhnlichen, nicht vorauszusehen Ereignis, das zu einer übermäßig schnellen technischen oder wirtschaftlichen Abnutzung geführt hat. Hier könnte etwa eine Naturkatastrophe wie Hochwasser oder Brandschäden oder ein schneller technologischer Wandel infrage kommen. 

 

 

Abschreibung und Nutzungsdauer — wie lange?

 

 

Darauf, wie lange die Abschreibungs- und Nutzungsdauer von Wirtschaftsgütern ist, kann keine pauschale Antwort gegeben werden. Die Dauer ist individuell verschieden. Nach eigenem Ermessen kann man diese Dauer nicht entscheiden — denn diese sind genau festgelegt. Zu finden sind die Abschreibungs- und Nutzungsdauer in der Abschreibungstabelle sowie in branchenspezifischen AfA-Tabellen, die vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlicht werden. Auf der Website des Ministeriums findet sich eine Vielzahl von Tabellen für die diversen Wirtschaftszweige — von der AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig „Abfallentsorgungs- und Recyclingwirtschaft“ über die Tabelle für die Kalk-, Gips-, und Kreideindustrie bis zur Afa-Tabelle für den Wirtschaftszweig Zigarrenfabrikation. 

 

 

 

Ein konkretes Beispiel: eine branchenspezifische AfA-Tabelle

 

 

Wie das im Detail aussieht? Lassen Sie uns einen Blick auf die Tabelle für den Zweig „Fernseh-, Film- und Hörfunkwirtschaft“ werfen. Hier sind Nutzungsdauer sowie der lineare AfA-Satz aufgeführt. Da sich dieser im Original über mehrere Seiten erstreckt, geben wir hier nur einen Teil der Tabelle an.

 

Sendetechnische Anlagen : 

 

Lfd. Nr. Anlagegüter Nutzungsdauer (ND) i. J. Linearer AfA-Satz v. H. Bemerkungen
1.1 Fernseh-Füllsenderanlagen 10 10
1.2 Fernseh-Senderanlagen 10 10
1.3 Kurzwellen-Senderanlagen 10 10
1.4 Mittelwellen-Senderanlagen 10 10
1.5 Ultrakurzwellen- Senderanlagen 10 10
1.6 Sender- Überwachungseinrichtungen 10 10
1.7 Gebäudeähnliche Betriebsvorrichtungen für Füllsender (Umsetzer) 10 10
1.8 Antennenträger und Sendemasten 10 10
1.9 Antennen einschließlich Kabel und Zubehör 10 10
1.10 Batterieanlagen 10 10
1.11 Fernwirkanlagen und Einrichtungen zur automatischen Qualitätskontrolle 10 10
1.12 Kühlungsanlagen 10 10
1.13 Lüftungsanlagen 10 10
1.14 Notstromanlagen 10 10

 

Besondere Anlagen und Geräte für Produktion und Sendeabwicklung Hörfunk

 

Lfd. Nr. Anlagegüter Nutzungsdauer (ND) i. J. Linearer AfA-Satz v. H. Bemerkungen
2.1 Akustische Ausstattung und technische Einrichtungen in Aufnahmeräumen 5 20
2.2 Tonregieeinrichtungen einschließlich Mischpulte, Verstärker und Verteileranlagen 5 20
2.3 Anlagen zur automatischen Sendeabwicklung 5 20

 

Abschreibungen: Computer, Möbel & Co.

 

 

Sie sehen: Die AfA-Listen gehen tatsächlich wirklich SEHR ins branchenspezifische Detail. Widmen wir uns nun einigen Abschreibungen, die wohl für jeden einzelnen Betrieb interessant sind:

  • Büromöbel: 13 Jahre Nutzungsdauer
  • Firmenwagen oder Firmen-Pkw: sechs Jahre Nutzungsdauer
  • Mobiltelefone fünf Jahre Nutzungsdauer
  • PC und Notebooks: drei Jahre Nutzungsdauer

 

Teil des Anlagevermögens sind möglicherweise aber auch Gebäude, Maschinen und Grundstücke sowie Patente und Lizenzen.

So berechnet man die Anschaffungskosten für die Abschreibung:

 

Zunächst nimmt man den Nettopreis ohne Mehrwertsteuer. Dazu kommen Preiserhöhungen, aber auch Preisminderungen (zum Beispiel Rabatte oder Skonti). Zu guter Letzt werden Nebenkosten addiert. Dabei handelt es sich um jene Kosten, die zur Inbetriebnahme des Wirtschaftsgut nötig sind.

 

 

Die leistungsbezogene Abschreibung

 

 

Es kann aber natürlich sein, dass erworbene Wirtschaftsgüter viel intensiver genutzt werden. Das sorgt dafür, dass der Wert des Wirtschaftsguts viel schneller als gedacht sinkt. Hier kommt die leistungsbezogene Abschreibung ins Spiel, die eben genau das berücksichtigt. Die Abschreibung erfolgt somit nicht linear. Vorteilhaft kann dies dann sein, wenn die leistungsbezogene Abschreibung den linearen Wert übersteigt.

 

 

Zuschreibung

 

 

Es gibt aber auch das genaue Gegenteil: Das Wirtschaftsgut wird mit der Zeit mehr wert. Dies ist dann als Zuschreibung zu werten.

 

 

Außerplanmäßige Abschreibungen

 

 

Natürlich gibt es aber auch Ereignisse, die einfach nicht vorauszusehen waren. Ein Betrieb hat etwa ein Produktionsmittel erworben, das lange vor der eigentlich geplanten Abnutzungszeit kaputt geht. Keine Sorge, hier bleiben Sie ebenfalls nicht auf dem Verlustwert sitzen: Sie können den kompletten Restwert abschreiben.

 

 

Fehler bei der Abschreibung

 

 

Natürlich passieren in der Buchhaltung auch immer wieder mal Fehler. Beispielsweise, wenn sie die AfA zu hoch oder zu tief angesetzt haben — oder es überhaupt gänzlich verabsäumt haben, sie anzugeben. Innerhalb von einer Verjährungsfrist von 10 Jahren kann eine Bescheidkorrektur beantragt und durchgeführt werden.

 

Eine transparente und für jedermann nachvollziehbare Buchhaltung und ein übersichtliches internes Rechnungswesen ist das A und O für jeden Betrieb — nicht nur für die Abschreibung. Die Mooncard-Lösung ermöglicht die automatische Generierung Ihrer Geschäftsausgaben, von der Zahlung bis zur automatischen Aufnahme in die Buchhaltung, und erleichtert so die Rückforderung der Mehrwertsteuer. So begrenzen Sie das Risiko von Eingabefehlern und des Verlusts von Belegen. Die Buchungen werden dann in Ihre Buchhaltungssoftware integriert. Buchen Sie noch heute eine Demo — und überzeugen Sie sich selbst von der Mooncard-Lösung!

 

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Vadim   Losch

Vadim Losch

Seit fast 2 Jahren ist er bei Mooncard als Account Manager DACH tätig. Vor seiner Tätigkeit bei Mooncard war er als Account Manager im Bereich Finanzmärkte bei BNP Paribas beschäftigt und hatte die Möglichkeit, als Auditor bei DB Schenker zu arbeiten. In seiner aktuellen Position liegt sein Fokus darauf, deutsche Kunden bei der Nutzung von Mooncard zu unterstützen und ihnen bei der Integration ihrer Ausgaben in die Buchhaltung behilflich zu sein.