Betriebsausgaben

Umzugskostenpauschale: erstattungsfähige Aufwendungen für Ihren Umzug

Vadim   Losch

Vadim Losch

Account manager

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Wer aus beruflichen Gründen umziehen muss, kann die anfallenden Umzugskosten als Werbungskosten bei seiner Steuererklärung geltend machen. Dabei können sowohl die realen Kosten als auch die Umzugskostenpauschale angesetzt werden. Zudem sind auch weitere Kosten in Bezug auf die Wohnungssuche und -ausstattung sowie einige Aufwendungen für privat motivierte Umzüge abzugsfähig. Alle Details hier auf Mooncard!

Inhalt

Was sind die Voraussetzungen für einen beruflich bedingten Umzug?

 

 

Bei beruflich motivierten Umzügen wird ein Großteil der Aufwendungen erstattet. Das Finanzamt akzeptiert folgende Gründe für einen Umzug als beruflich bedingt:

 

 

Wechsel des Arbeitsortes

 

 

Wer in eine andere Stadt umziehen muss, weil er eine neue Stelle antritt oder die Firma umzieht, hat Recht auf die Erstattung der Umzugskosten. Dies gilt auch dann, wenn der Lebensmittelpunkt am Hauptwohnsitz erhalten bleibt und man für die Arbeit eine doppelte Haushaltsführung beginnt.

 

 

Deutlich verkürzter Arbeitsweg

 

 

Wenn Sie durch einen Umzug mindestens eine halbe Stunde Fahrtzeit pro Arbeitsweg (also eine Stunde pro Arbeitstag) einsparen, können Sie auch innerhalb einer Stadt oder Gemeinde umziehen. Dabei wird nicht die Entfernung des Wohn- und Arbeitsortes berücksichtigt, sondern die Zeit, die man beim Pendeln zur ersten Tätigkeitsstätte benötigt. Als Fahrtzeit kann man dabei den durchschnittlichen Wert mit einem Routenplaner ansetzen.

 

 

Umzug wegen Ausbildung

 

 

Wer eine Erstausbildung oder ein Studium in einer anderen Stadt antritt, kann die Umzugskosten ebenfalls als Werbungskosten abrechnen. Für Umzüge innerhalb der gleichen Stadt gilt wie bei einem Ortswechsels auch ein Zeitersparnis von mindestens einer halben Stunde pro Fahrt als anerkannter Grund.

 

 

Verbesserte Arbeitsbedingungen

 

 

In Einzelfällen können verbesserte Arbeitsbedingungen als berufsbedingter Umzug geltend gemacht werden. So gewährte der Bundesfinanzhof zum Beispiel einem Krankenhausarzt die Erstattung der Umzugskosten, weil dieser freiwillig in die Nähe des Krankenhauses zog, um seine stationär aufgenommenen Patienten besser betreuen zu können.

 

 

Rückkehr aus dem Ausland

 

 

Wer im Ausland gelebt hat und nun eine neue Stelle in Deutschland antritt, kann die dafür anfallenden Umzugskosten ebenfalls steuerlich absetzen.

 

Tipps :  Private oder beruflich bedingte Umzugskosten: Das sind die Folgen für die Abzugsfähigkeit

Wenn ein Umzug überwiegend aus beruflichen Gründen erfolgt, können die Umzugskosten als Werbungskosten geltend gemacht werden. Sind sie dagegen privat motiviert, kann ein Teil der Kosten ebenfalls steuerlich abgerechnet werden. Dies erfolgt dann allerdings als haushaltsnahe Dienstleistung oder seltener als außergewöhnliche Belastung. Konsultieren Sie hierfür Ihren Steuerberater.

 

 

Erstattungsfähige Umzugskosten

 

 

Wer einen beruflich bedingten Umzug nachweist (z. B. durch den neuen Arbeitsvertrag), kann neben den eigentlichen Umzugskosten auch weitere Kosten für die Wohnungssuche und sogar für den Nachhilfeunterricht der Kinder absetzen. Einige Kosten lassen sich per Umzugskostenpauschale abrechnen, wobei keine Rechnungen vorzulegen sind. Es gibt jedoch auch zusätzliche Kosten, die Sie abrechnen können, aber nachweisen müssen. Heben Sie daher alle Belege, die im Zusammenhang mit dem Umzug stehen, sorgfältig auf. Auf welche Details Sie dabei achten müssen und wann die Aufwendungen für Möbel abzugsfähig sind, erfahren Sie hier.

 

 

Fahrt- und Transportkosten

 

 

Wer mithilfe eines Umzugsunternehmens umzieht, kann alle damit verbundene Kosten inklusive Ein- und Auspacken, Montage, Versicherung und Mehrwertsteuer als Werbungskosten abrechnen.

 

Ziehen Sie dagegen in Eigenregie um, können Sie beispielsweise die Mietgebühren für den Umzugswagen sowie alle gefahrenen Kilometer abrechnen. Für einen Mietwagen ist eine Rechnung nachzuweisen, Sie können aber auch Ihren privaten Pkw nutzen und die Fahrtkosten per Kilometer- bzw. Entfernungspauschale abrechnen. Somit müssen Sie nicht alle Einzelkosten belegen.

 

Ebenfalls abzugsfähig sind die Fahrtkosten für Wohnungsbesichtigungen sowie für die Vorbereitung bzw. Durchführung des Umzugs.

 

Abzugsfähig sind übrigens auch Trinkgelder, die Sie Spediteuren oder dem Hilfspersonal geben.

 

 

Maklergebühren und andere Kosten für die Wohnungssuche

 

 

Wer für die Wohnungssuche die Hilfe eines Immobilienmaklers in Anspruch nimmt, kann diese Kosten absetzen. Dies gilt aber nur bei Mietobjekten und nicht für Eigentum. Kaufen Sie ein Haus, zählen diese Kosten ähnlich wie die Grunderwerbsteuer zu den Anschaffungskosten, die über die gewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden können.

 

Neben den Maklergebühren sind auch Kosten für Inserate oder Bonitätsauskünfte steuerlich absetzbar. Zudem können Übernachtungen in Form von Reisekosten abgerechnet werden, wenn diese für die Wohnungssuche notwendig werden. Auch die Reisekosten von Angehörigen können hierbei geltend gemacht werden.

 

 

Doppelte Mietzahlungen

 

 

Wer seine alte Wohnung nicht sofort kündigen kann oder will, hat die Möglichkeit, die doppelte Mietzahlung für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten abzurechnen. Darüber hinaus sind auch Mietzahlungen für eine neue Wohnung, die noch nicht genutzt werden kann, für maximal drei Monate erstattungsfähig. Dies gilt auch für angemietete Garagen- bzw. Stellplätze.

 

Wer seine Möbel einlagern und dafür Miete zahlen muss, kann diese Kosten nicht abrechnen.

 

 

Nachhilfeunterricht für Kinder

 

 

Benötigen Ihre Kinder Nachhilfeunterricht, weil sie durch einen beruflich veranlassten Umzug Unterrichtsstoff nachholen müssen, können Sie die Kosten bis zu einem gewissen Betrag steuerlich absetzen. Seit dem 1. April 2022 beträgt der Höchstbetrag für die Nachhilfe 1.181 Euro. Dieser kann – insofern die entsprechenden Nachweise vorliegen – pro Kind voll ausgeschöpft werden.

 

Vor Juni 2020 waren kompliziertere Rechnungen notwendig, die heute jedoch entfallen sind.

 

 

Weitere Kosten

 

 

Neben den oben genannten Kosten können folgende Aufwendungen ebenfalls abgerechnet werden:

 

  • die Renovierung und vertraglich vereinbarte Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung,
  • Trinkgelder und Verpflegung für Umzugshelfer,
  • der Einbau von Küche und anderen elektrischen Geräten,
  • ein neuer Kochherd oder Ofen, die zwingend notwendig sind (Maximalbetrag: Herd: 230,08 Euro, Ofen: 163,61 Euro), 
  • Änderungen von Vorhängen,
  • die fachgerechte Installation von Lampen,
  • Adressänderungen im Personalausweis,
  • die Ummeldung des Pkw,
  • die Änderung von Telefonanschlüssen.

 

 

Besonderheiten bei der doppelten Haushaltsführung

 

 

Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung mieten muss, kann nicht nur die Umzugskosten abrechnen, sondern auch Verpflegungsmehraufwendungen für einen Zeitraum von maximal drei Monaten. Aktuell beträgt die Verpflegungspauschale 28 Euro pro Tag sowie 14 Euro für An- und Abreisetage (Stand: 2022). 

 

Während die Beschaffung von Möbeln bei einem Umzug mit der ganzen Familie Privatsache ist, sind bei der doppelten Haushaltsführung auch hier bestimmte Kosten erstattungsfähig. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel zur doppelten Haushaltsführung.

 

 

Die Höhe der Umzugskostenpauschale

 

 

Seit dem 1.6.2020 werden der berechtigen Person sowie den im Haushalt lebenden Personen bestimmte Umzugskostenpauschalen gewährt. Zuvor hing die Höhe der Umzugskostenpauschale davon ab, ob die Person ledig oder verheiratet bzw. in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebte und ob weitere Angehörige ebenfalls umzogen. Daher gab es drei Pauschalen für Ledige, Verheiratete und weitere im Haushalt lebende Personen, wobei zur Gruppe der Verheirateten auch alleinerziehende, geschiedene oder verwitwete Personen gezählt wurden.

 

Mit den Änderungen des Bundesumzugskostengesetzes (BUKG), die am 1.6.2020 in Kraft traten, wird heute jedoch nur noch zwischen der berechtigten Person und den im Haushalt lebenden Personen unterschieden. Dabei zählen sowohl Ehe- und Lebenspartner als auch ledige Kinder sowie Stief- und Pflegekinder zur letzten Gruppe. 

 

Zeitpunkt des Umzugs berechtigte Person jede weitere im Haushalt lebende Person

  • Ab dem 01.04.2022 886 € 590 €
  • 01.04.2021 – 31.03.2022 870 € 580 €
  • 01.06.2020 – 31.03.2021 860 € 573 €

 

 

Welche Nachweise benötigt man für die Umzugskostenpauschale?

 

 

Wer die Umzugskostenpauschale in Anspruch nimmt, kann auf das Sammeln von Belegen verzichten, da hierfür kein Nachweis der einzelnen Kosten notwendig ist. Es ist lediglich ein Nachweis darüber zu erbringen, dass der Umzug aus beruflichen Gründen erfolgt. Dafür kann z. B. der neue Arbeitsvertrag ausreichen.

 

Rechnen Sie hingegen damit, dass Ihre Umzugskosten die Umzugskostenpauschale übersteigen, sollten Sie alle Ausgaben genau dokumentieren. Schließlich sind Sie nicht verpflichtet, die Pauschale in Anspruch zu nehmen, sondern können die einzelnen Beträge bei Ihrer Einkommenssteuererklärung auch einzeln geltend machen.

 

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Gut zu wissen

Private oder beruflich bedingte Umzugskosten: Das sind die Folgen für die Abzugsfähigkeit

Wenn ein Umzug überwiegend aus beruflichen Gründen erfolgt, können die Umzugskosten als Werbungskosten geltend gemacht werden. Sind sie dagegen privat motiviert, kann ein Teil der Kosten ebenfalls steuerlich abgerechnet werden. Dies erfolgt dann allerdings als haushaltsnahe Dienstleistung oder seltener als außergewöhnliche Belastung. Konsultieren Sie hierfür Ihren Steuerberater.

 

Erstattungsfähige Umzugskosten

 

Wer einen beruflich bedingten Umzug nachweist (z. B. durch den neuen Arbeitsvertrag), kann neben den eigentlichen Umzugskosten auch weitere Kosten für die Wohnungssuche und sogar für den Nachhilfeunterricht der Kinder absetzen. Einige Kosten lassen sich per Umzugskostenpauschale abrechnen, wobei keine Rechnungen vorzulegen sind. Es gibt jedoch auch zusätzliche Kosten, die Sie abrechnen können, aber nachweisen müssen. Heben Sie daher alle Belege, die im Zusammenhang mit dem Umzug stehen, sorgfältig auf. Auf welche Details Sie dabei achten müssen und wann die Aufwendungen für Möbel abzugsfähig sind, erfahren Sie hier.

 

 

Fahrt- und Transportkosten

 

Wer mithilfe eines Umzugsunternehmens umzieht, kann alle damit verbundene Kosten inklusive Ein- und Auspacken, Montage, Versicherung und Mehrwertsteuer als Werbungskosten abrechnen.

 

Ziehen Sie dagegen in Eigenregie um, können Sie beispielsweise die Mietgebühren für den Umzugswagen sowie alle gefahrenen Kilometer abrechnen. Für einen Mietwagen ist eine Rechnung nachzuweisen, Sie können aber auch Ihren privaten Pkw nutzen und die Fahrtkosten per Kilometer- bzw. Entfernungspauschale abrechnen. Somit müssen Sie nicht alle Einzelkosten belegen.

 

Ebenfalls abzugsfähig sind die Fahrtkosten für Wohnungsbesichtigungen sowie für die Vorbereitung bzw. Durchführung des Umzugs.

 

Abzugsfähig sind übrigens auch Trinkgelder, die Sie Spediteuren oder dem Hilfspersonal geben.

 

Maklergebühren und andere Kosten für die Wohnungssuche

 

 

Wer für die Wohnungssuche die Hilfe eines Immobilienmaklers in Anspruch nimmt, kann diese Kosten absetzen. Dies gilt aber nur bei Mietobjekten und nicht für Eigentum. Kaufen Sie ein Haus, zählen diese Kosten ähnlich wie die Grunderwerbsteuer zu den Anschaffungskosten, die über die gewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden können.

 

Neben den Maklergebühren sind auch Kosten für Inserate oder Bonitätsauskünfte steuerlich absetzbar. Zudem können Übernachtungen in Form von Reisekosten abgerechnet werden, wenn diese für die Wohnungssuche notwendig werden. Auch die Reisekosten von Angehörigen können hierbei geltend gemacht werden.

 

 

Doppelte Mietzahlungen

 

 

Wer seine alte Wohnung nicht sofort kündigen kann oder will, hat die Möglichkeit, die doppelte Mietzahlung für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten abzurechnen. Darüber hinaus sind auch Mietzahlungen für eine neue Wohnung, die noch nicht genutzt werden kann, für maximal drei Monate erstattungsfähig. Dies gilt auch für angemietete Garagen- bzw. Stellplätze.

 

Wer seine Möbel einlagern und dafür Miete zahlen muss, kann diese Kosten nicht abrechnen.

 

Nachhilfeunterricht für Kinder

 

 

Benötigen Ihre Kinder Nachhilfeunterricht, weil sie durch einen beruflich veranlassten Umzug Unterrichtsstoff nachholen müssen, können Sie die Kosten bis zu einem gewissen Betrag steuerlich absetzen. Seit dem 1. April 2022 beträgt der Höchstbetrag für die Nachhilfe 1.181 Euro. Dieser kann – insofern die entsprechenden Nachweise vorliegen – pro Kind voll ausgeschöpft werden.

 

Vor Juni 2020 waren kompliziertere Rechnungen notwendig, die heute jedoch entfallen sind.

 

 

Weitere Kosten

 

 

Neben den oben genannten Kosten können folgende Aufwendungen ebenfalls abgerechnet werden:

 

  • die Renovierung und vertraglich vereinbarte Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung,
  • Trinkgelder und Verpflegung für Umzugshelfer,
  • der Einbau von Küche und anderen elektrischen Geräten,
  • ein neuer Kochherd oder Ofen, die zwingend notwendig sind (Maximalbetrag: Herd: 230,08 Euro, Ofen: 163,61 Euro), 
  • Änderungen von Vorhängen,
  • die fachgerechte Installation von Lampen,
  • Adressänderungen im Personalausweis,
  • die Ummeldung des Pkw,
  • die Änderung von Telefonanschlüssen.

 

 

Besonderheiten bei der doppelten Haushaltsführung

 

 

Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung mieten muss, kann nicht nur die Umzugskosten abrechnen, sondern auch Verpflegungsmehraufwendungen für einen Zeitraum von maximal drei Monaten. Aktuell beträgt die Verpflegungspauschale 28 Euro pro Tag sowie 14 Euro für An- und Abreisetage (Stand: 2022). 

 

Während die Beschaffung von Möbeln bei einem Umzug mit der ganzen Familie Privatsache ist, sind bei der doppelten Haushaltsführung auch hier bestimmte Kosten erstattungsfähig. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel zur doppelten Haushaltsführung.

 

 

Die Höhe der Umzugskostenpauschale

 

 

Seit dem 1.6.2020 werden der berechtigen Person sowie den im Haushalt lebenden Personen bestimmte Umzugskostenpauschalen gewährt. Zuvor hing die Höhe der Umzugskostenpauschale davon ab, ob die Person ledig oder verheiratet bzw. in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebte und ob weitere Angehörige ebenfalls umzogen. Daher gab es drei Pauschalen für Ledige, Verheiratete und weitere im Haushalt lebende Personen, wobei zur Gruppe der Verheirateten auch alleinerziehende, geschiedene oder verwitwete Personen gezählt wurden.

 

Mit den Änderungen des Bundesumzugskostengesetzes (BUKG), die am 1.6.2020 in Kraft traten, wird heute jedoch nur noch zwischen der berechtigten Person und den im Haushalt lebenden Personen unterschieden. Dabei zählen sowohl Ehe- und Lebenspartner als auch ledige Kinder sowie Stief- und Pflegekinder zur letzten Gruppe. 

 

Zeitpunkt des Umzugs berechtigte Person jede weitere im Haushalt lebende Person

  • Ab dem 01.04.2022 886 € 590 €
  • 01.04.2021 – 31.03.2022 870 € 580 €
  • 01.06.2020 – 31.03.2021 860 € 573 €

 

 

Welche Nachweise benötigt man für die Umzugskostenpauschale?

 

 

Wer die Umzugskostenpauschale in Anspruch nimmt, kann auf das Sammeln von Belegen verzichten, da hierfür kein Nachweis der einzelnen Kosten notwendig ist. Es ist lediglich ein Nachweis darüber zu erbringen, dass der Umzug aus beruflichen Gründen erfolgt. Dafür kann z. B. der neue Arbeitsvertrag ausreichen.

 

Rechnen Sie hingegen damit, dass Ihre Umzugskosten die Umzugskostenpauschale übersteigen, sollten Sie alle Ausgaben genau dokumentieren. Schließlich sind Sie nicht verpflichtet, die Pauschale in Anspruch zu nehmen, sondern können die einzelnen Beträge bei Ihrer Einkommenssteuererklärung auch einzeln geltend machen.

 

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Gut zu wissen

Wer sich für die letzte Option entscheidet, sollte am besten ein professionelles Umzugsunternehmen engagieren. Mit diesem haben Sie nicht nur einen kompetenten Partner an Ihrer Seite, sondern erhalten auch eine genaue Übersicht über alle entstandenen Umzugskosten und können diese so leichter abrechnen. Auf diesem Weg holen Sie sich einen Großteil der Kosten von der Steuer zurück, ohne sich in einem Papierkrieg zu verlieren.

 

Weiterlesen: Diese Kosten sind ebenfalls als Werbungskosten abrechenbar

 

 

Bei der Steuererklärung lassen sich viele Kosten abrechnen, sodass Sie Ihre Steuern senken können. Mooncard hat deshalb für Sie zahlreiche Artikel zu jedem einzelnen Punkt erstellt. Erfahren Sie hier zum Beispiel:

 

 

 

Umzugskosten als Betriebskosten abrechnen

 

 

Einige Unternehmen übernehmen die Umzugskosten Ihrer Mitarbeiter und können diese dann als Betriebskosten abrechnen. Der Mitarbeiter kann diese dann zwar nicht mehr als Werbungskosten geltend machen, aber er bekommt die Kosten lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei von der Firma erstattet. Damit spart er nicht nur Zeit, sondern bekommt alle Aufwendungen direkt zurück.

 

Um Betriebskosten effizient abzurechnen, können sie den Mitarbeitern Firmenkarten zur Verfügung stellen. Mit diesen werden alle abrechenbaren Kosten direkt über die Firma bezahlt und eine einfachere Buchhaltung ermöglicht. Auch für Mitarbeiter, die oft auswärts unterwegs sind oder regelmäßig Ihre Tätigkeitsstelle wechseln, eignen sich die Zahlkarten von Mooncard hervorragen, um einen besseren Überblick über die Kosten zu behalten und mithilfe der Software alle entstandenen Reisekosten belegen zu können. 

 

Die Abrechnung der Betriebsausgaben der Mitarbeiter ist eine gesetzliche und buchhalterische Anforderung für das Unternehmen. Die Verwendung einer Firmenkarte für Geschäftsausgaben ist die praktikabelste Lösung, um die Sicherheit und Genauigkeit der Nachverfolgung von Einkäufen innerhalb des Unternehmens zu gewährleisten. Buchen Sie jetzt Ihre kostenlose Demo und entdecken Sie die Vorteile unserer Corporate card und der Tankkarte Mooncard Mobility!

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Vadim   Losch

Vadim Losch

Seit fast 2 Jahren ist er bei Mooncard als Account Manager DACH tätig. Vor seiner Tätigkeit bei Mooncard war er als Account Manager im Bereich Finanzmärkte bei BNP Paribas beschäftigt und hatte die Möglichkeit, als Auditor bei DB Schenker zu arbeiten. In seiner aktuellen Position liegt sein Fokus darauf, deutsche Kunden bei der Nutzung von Mooncard zu unterstützen und ihnen bei der Integration ihrer Ausgaben in die Buchhaltung behilflich zu sein.