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Die Markenanmeldung: Diese Dinge sollten Sie beachten

Vadim   Losch

Vadim Losch

Account manager

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Für viele Unternehmensgründer ist die Markenanmeldung ein wichtiger Schritt in den beruflichen Erfolg. Doch bei der Anmeldung gibt es viele Dinge, auf die man bei der Eintragung einer Marke beim Markenamt achten sollte. Gleichzeitig gibt es verschiedene Optionen, zwischen denen man wählen muss. Mooncard stellt Ihnen daher ausführliche Informationen rund um das Thema zur Verfügung. Lesen Sie hier alle Details.

Inhalt

Was bringt eine Markenanmeldung?

 

 

Unternehmensgründer stellen sich häufig die Frage, was eine Markenanmeldung überhaupt bringt und ob es sich für ihre Firma lohnt, eine Eintragung beim Markenamt vorzunehmen. Wir wollen daher zunächst einmal klären, was der Markenschutz bedeutet und welche Vorteile er bringt.

 

Gemäß § 3 des deutschen Markengesetzes (MarkenG) umfasst eine Marke „alle Zeichen, die geeignet sein können, Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.“ Neben Wörtern, Buchstaben und Zahlen können dies auch Abbildungen, Hologramme, Multimediazeichen, Klänge und Farben sein. Der Markenschutz unterscheidet daher in verschiedene Typen von Marken:

 

  • Wortmarke: Produkt- oder Firmennamen, Slogans, Claims, Schriftzeichen oder Buchstaben-Zahlenkombinationen (z. B. Rolex, Unternehmerheld oder 4711)
  • Bildmarke: Symbole oder Abbildungen, die als Logo dienen (z. B. das Adidas- oder Apple-Logo)
  • Wort-Bildmarke: Kombination aus Namen und Abbildungen (z. B. Firmenname plus Logo wie beim GoreTex-Logo)
  • Formmarke: typische dreidimensionale Formen wie bei der Flasche von Coca-Cola oder dem Mercedes-Stern
  • Farbmarke: bestimmte Farben oder Farbkombinationen wie das Magenta von T-Mobile oder die Firmenfarben von UPS
  • Hörmarke: akustische Töne und Tonfolgen, akustische Logos wie der Telekom-Klingelton
  • Multimedia-Marke: Kombination aus (bewegten) Bildern und/oder dreidimensionalen Elementen sowie akustischen Elementen
  • Hologrammmarke: Elemente mit holografischen Merkmalen (dreidimensionaler Tiefenwirkung)
  • Positionsmarke: Wort-, Bildmarke o. Ä., die eine gleichbleibende Platzierung auf den markierten Produkten beansprucht (z. B. der rote Streifen an der Unterseite des Absatzes bei Schuhen von Lloyd)
  • Bewegungsmarke: Bewegungsablauf natürlicher oder artifizieller Natur (z. B. Abfolge zwei- oder dreidimensionaler Bilder)
  • Mustermarke: zweidimensionales Design, das sich flächig in alle Richtungen wiederholt
  • Kennfadenmarke: herkunftskennzeichnende Markierungen, die entlang der Länge von Waren, welche nach Längeneinheiten verkauft und regelmäßig abgeschnitten werden, angebracht sind (z. B. an Webkantenflächen, Farbstreifen auf Schläuchen, Kabel oder Glasstäben/-röhren)

 

Diese verschiedenen Markentypen werden durch das Markenrecht quasi „patentiert“ und ihre Benutzung steht nur dem rechtmäßigen Markeninhaber zu. Das Markenrecht bietet also gewerblichen Rechtsschutz für geschäftliche Handlungen. Nach erfolgreicher Anmeldung ist der Markenschutz dabei zunächst auf zehn Jahre begrenzt, kann aber beliebig oft verlängert werden.

 

 

Wann lohnt sich ein Markeneintrag?

 

 

Nachdem wir geklärt haben, welche Marken überhaupt eingetragen werden können, wollen wir einmal schauen, wann sich ein Markeneintrag lohnt. Wer eine Firma gründen will, sollte sich gut überlegen, ob und in welchem Umfang er eine Marke eintragen lassen will. So kann auch ein Restaurantbesitzer den Namen seines Lokals als Marke eintragen. Allerdings sind damit hohe Kosten und einiger Aufwand verbunden. Daher sollte man stets auch den Nutzen des Markeneintrags im Blick haben.

 

Die Vorteile einer eingetragenen Marke gelten besonders für hochwertige Produkte. Hier hilft die Marke bei der Individualisierung des Angebots und grenzt es von anderen Produkten oder Dienstleistungen ab. Da es Kunden durch ein eindeutiges Markendesign leichter fällt, Produkte zu unterscheiden, werden sie sich in Zukunft eher für das Produkt entscheiden, wenn sie damit zufrieden waren. 

Wer dagegen gute Produkte oder Dienstleistungen anbietet, ohne diese durch eine Marke zu schützen, steht der unberechtigten Nutzung durch die Konkurrenz hilflos gegenüber. Schlimmstenfalls nutzt ein Konkurrent sogar das nicht eingetragene Design, um von dem guten Ruf, der bereits damit verbunden ist, zu profitieren.

 

Möchte man einfach nur ein Geschäft in seiner Stadt eröffnen, muss man sich sicher weniger Gedanken um einen Markeneintrag machen als derjenige, der plant, überregional tätig zu werden. Mit einem wirkungsvollen Namen oder einem ausdrucksstarken Logo unterscheidet man sich besser von der Konkurrenz, ist aber der Gefahr ausgesetzt, kopiert zu werden, wenn man diese Kennzeichen nicht als Marke schützen lässt. Sobald Sie ein ausgeklügeltes Designkonzept für Ihr Unternehmen entwickeln, sollten Sie dies markenrechtlich sichern, um sich vor der unberechtigten Nutzung durch die Konkurrenz zu schützen.

 

Ein Logo, Firmenname oder Slogan mit hohem Wiedererkennungswert erleichtert es den Kunden, die Marke von anderen Produkten zu unterscheiden. 

 

Mit einem bestehenden Markenschutz darf ein Unternehmen die eingetragene Marke also exklusiv nutzen und schützt sich vor Nachahmung. Gleichzeitig hat es das Recht, die Marke via Lizenzierung oder Franchising zu vermarkten.

 

Gegen einen Markenverstoß kann sich das Unternehmen mit einer Abmahnung oder Klage auf Unterlassung wehren und hat Recht auf Schadenersatz.

 

Theoretisch ist eine Anmeldung beim Markenamt zwar nicht erforderlich, um einen Markenschutz zu erreichen. Allerdings muss für dessen Geltendmachung die Verkehrsgeltung nachgewiesen werden. Da dies in der Regel sehr aufwendig und teuer ist, empfiehlt sich der Eintrag bei einem Markenamt wie dem DPMA.

 

Bei der Aufstellung des Businessplans für das eigene Unternehmen sollten daher der Umfang eines Markeneintrags gut überlegt werden und eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt werden.

 

 

Wie werden Marken angemeldet?

 

 

Im deutschen Markenrecht gibt es drei Möglichkeiten, um den Markenschutz für Waren oder Dienstleistungen zu erlangen. Laut § 4 Nr.2 MarkenG ist ein Markenschutz durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr und durch § 4 Nr. 3 MarkenG durch seine notorische Bekanntheit möglich. Der schnellste und sicherste Weg erfolgt jedoch über die Anmeldung und Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), wie er in § 4 Nr. 1 MarkenG geregelt ist.

 

 

Welche Schritte sind für einen Markeneintrag notwendig?

 

 

Um seine Marken bei einem Markenamt eintragen zu lassen, sind folgende Fragestellungen zu berücksichtigen:

 

  • Schritt 1: Welche Art von Marke soll geschützt werden?

Wählen Sie aus den oben genannten Klassen die für Ihr Unternehmen am besten geeigneten aus.

 

  • Schritt 2: Wo soll die Marke geschützt werden?

Soll die Marke nur in Deutschland oder auch in anderen Ländern geschützt werden? Neben den nationalen Markenämtern stehen Unternehmen das europäische Markenamt sowie das internationale Markenamt zur Auswahl.

 

  • Schritt 3: Gibt es bestehende Marken, mit denen Ihre Marke verwechselt werden könnte?

Um rechtliche Probleme mit bestehenden Marken zu umgehen, sollte eine ausführliche Recherche durchgeführt werden. Bestehen Ähnlichkeiten zu älteren Marken, können diese auf Unterlassung klagen und eventuell Schadenersatz beanspruchen. 

 

  • Schritt 4: Ist die Eintragungsfähigkeit gewährleistet?

In diesem Schritt wird überprüft, ob alle Kriterien für die erfolgreiche Eintragung beim Markenamt erfüllt sind. Damit vermeidet man Ablehnungen und zusätzliche Kosten.

 

 

Das richtige Markenamt

 

 

Ihre Markenanmeldung können Sie national, europaweit oder international durchführen. Für die Markenanmeldung in Deutschland müssen Sie sich an das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) mit Sitz in München wenden.

 

Wer seine Marke dagegen in der gesamten Europäischen Union (EU) schützen lassen will, kann sie als sogenannte Unionsmarke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) mit Sitz in Alicante anmelden.

 

Eine internationale Markenanmeldung ist dagegen bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) mit Sitz in Genf möglich.

 

Alternativ zu einer europaweiten oder internationalen Markenanmeldung können Sie die Eintragung Ihrer Marke auch beim zuständigen nationalen Markenamt des gewünschten Landes durchführen.

 

 

Die Markenrecherche: ein unerlässlicher Schritt

 

 

Sobald Sie sich für die Art Ihrer Marke entschieden haben, sollten Sie eine gründliche Markenrecherche durchführen. Hierbei wird geprüft, ob die Marke oder der Firmenname bereits geschützt ist. Auch ähnliche Marken können das eigene Markenprojekt gefährden, denn grundsätzlich hat die ältere Marke Priorität. Dies bedeutet: Wenn eine ältere Marke identisch oder verwechselbar mit der eigenen ist, kann erstere die Löschung der neueren Marke verlangen. 

 

Daher ist es unerlässlich, noch vor dem Markenantrag eine umfassende Markenrecherche durchzuführen. Dies sollte am besten von erfahrenen Anwälten erledigt werden. Insbesondere bei ausländischen oder internationalen Markenanmeldungen ist dieser Schritt recht aufwendig und teuer, aber notwendig, um spätere Probleme zu vermeiden.

 

 

Der IP-Scan

 

 

Im Vorfeld einer ausführlichen Markenrecherche können Sie den kostenpflichtigen IP-Scan beim Markenamt durchführen. Diese Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums hilft Ihnen bei der Entscheidung, welche Marken- oder Patentrechte Sie anmelden möchten und wie sich das Portfolio Ihrer Firma im Bereich des geistigen Eigentums entwickeln kann. 

 

Da diese Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums keine Rechtsdienstleistung darstellt, muss ihr anschließend eine ausführliche Marken- oder Designrecherche folgen. 

 

 

Die Kosten für eine Markenanmeldung

 

 

Da Marken dem Territorialprinzip unterliegen, müssen Sie sich bei der Anmeldung entscheiden, für welche Länder Sie den Markenschutz benötigen. In jedem Land fallen dabei Gebühren an, die in den nationalen Ämtern bezahlt werden müssen. Alternativ können internationale Markenanmeldungen genutzt werden. So genießt die sogenannte Unionsmarke in jedem europäischen Land Schutz. Die internationale Markenanmeldung ist jedoch nur für die jeweils ausgewählten Länder gültig. Hier ein Überblick über die verschiedenen Gebühren für Deutschland, Europa und internationale Marken.

 

 

Die Gebühren des DPMA

 

 

Für eine Markenanmeldung in Deutschland muss ein Antrag beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingereicht werden. Die Kosten setzen sich hier aus einer Grundgebühr und Klassengebühren für zusätzliche Klassenanmeldungen zusammen. Die Grundgebühr enthält dabei bereits drei Klassen und kostet bei der Anmeldung in Papierform 300 Euro. Für eine elektronische Anmeldung werden dagegen nur 290 Euro fällig. Wer weitere Klassen benötigt, muss pro Klasse jeweils 100 Euro dazu zahlen. Hierbei spielt es keine Rolle, welche Art von Marke Sie anmelden.

 

 

Die Kosten für die Unionsmarke des EUIPO

 

 

Ein europaweiter Schutz der Marke kann zentral beim EUIPO beantragt werden. Am einfachsten ist dabei die elektronische Anmeldung direkt über die Webseite des EUIPO. Die Grundgebühr von 850 Euro enthält bei der Unionsmarke nur eine Klasse. Wer zwei Klassen anmelden möchte, muss daher 50 Euro hinzulegen und 900 Euro zahlen. Jede weitere Klasse kostet sogar 150 Euro.

 

 

Die Kosten für internationale Marken

 

 

Die Anmeldung einer weltweit gültigen Marke ist nicht möglich, aber über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) kann eine Erstreckung einer bereits angemeldeten Marke auf weitere Länder erfolgen. Voraussetzung dafür ist aber stets eine vorhandene Marke, die über die WIPO auf ein anderes Land erweitert werden kann. Die Kosten liegen bei mindestens 653 Schweizer Franken. Zusätzlich fallen die festgelegten Gebühren der jeweiligen nationalen Ämter an. Um einen Überblick über diese zu erhalten, bietet die WIPO einen Online-Kostenkalkulator an.

 

Alternativ hat ein Unternehmen stets die Möglichkeit, sich direkt an das entsprechende Land, in dem eine Markenanmeldung erfolgen soll, zu wenden. Hier kann es jedoch vorkommen, dass spezielle Anwälte eingeschaltet werden müssen. So muss man in den USA einen amerikanischen Anwalt mit der Vertretung beauftragen.

 

 

Europäische Förderfonds für KMU

 

 

Zweckgebundene Europäische Förderfonds unterstützen KMU bei der Anmeldung von Marken, Patenten, Mustern und Designs. Aktuell werden seit dem 10. Januar 2022 bis zum 16. Dezember 2022 die Kosten für die Anmeldegebühren von Marken, Patenten und Designs sowie die Gebühren für einen IP-Scan mit bis zu 90 Prozent von der Europäischen Kommission erstattet. Das Finanzhilfeprogramm richtet sich an kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), die einen Antrag beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) stellen.

 

Um die Fördergelder von bis zu 2.250 EUR zu erhalten, müssen Sie sich zunächst anmelden und den Antrag stellen. Nachdem Sie den Finanzhilfebescheid des EUIPO bekommen haben, können Sie die Marken, das Patent bzw. Design anmelden oder den IP-Scan-Termin durchführen. Abschließend reichen Sie den Erstattungsantrag ein.

 

 

Folgekosten für die Markenverlängerung

 

 

Sowohl eine deutsche Marke als auch eine Unionsmarke hat zunächst einen Markenschutz für zehn Jahre. Danach kann sie im Gegensatz zu anderen gewerblichen Schutzrechten beliebig oft verlängert werden.

 

Die Kosten sind bei deutschen Marken dabei deutlich teurer als die Erstanmeldung. So sind für die Markenverlängerung 750 Euro fällig, wobei wieder bis zu drei Klassen in der Gebühr enthalten sind. Weitere Klassen kosten 260 Euro. Bei Unionsmarken fallen dagegen die gleichen Kosten wie bei der Anmeldung an.

 

 

Die Unterstützung von Mooncard

 

 

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Vadim   Losch

Vadim Losch

Seit fast 2 Jahren ist er bei Mooncard als Account Manager DACH tätig. Vor seiner Tätigkeit bei Mooncard war er als Account Manager im Bereich Finanzmärkte bei BNP Paribas beschäftigt und hatte die Möglichkeit, als Auditor bei DB Schenker zu arbeiten. In seiner aktuellen Position liegt sein Fokus darauf, deutsche Kunden bei der Nutzung von Mooncard zu unterstützen und ihnen bei der Integration ihrer Ausgaben in die Buchhaltung behilflich zu sein.