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Die Umsatzsteuer-ID für Unternehmen: So können Sie EU-weit Handel betreiben

Vadim   Losch

Vadim Losch

Account manager

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Während Unternehmen auf Rechnungen in Deutschland ihre Steuernummer angeben müssen, ist für wirtschaftliche Beziehungen zu anderen EU-Ländern die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (kurz Ust-ID) wichtig. Wie Sie sie bekommen und was Sie bezüglich der Umsatzsteuer im In- und Ausland beachten sollten, erfahren Sie auf Mooncard.

Inhalt

Was ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

 

 

Jedes Unternehmen innerhalb der Europäischen Union kann eine eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen. Diese dient der eindeutigen Kennzeichnung des Unternehmens und ist für die Abwicklung von Geschäften zwischen Unternehmen aus unterschiedlichen EU-Ländern notwendig. Auf Rechnungen für ausländische Unternehmen sollte diese Nummer nicht fehlen!

 

 

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Gut zu wissen

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer entspricht nicht der deutschen Steuernummer, die automatisch vom Finanzamt zugeteilt wird und auf Rechnungen für deutsche Kunden angegeben werden muss. Alternativ zur Steuernummer können Sie jedoch auch auf Rechnungen für deutsche Kunden die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben. Ab einem Betrag von 250 Euro muss eine der beiden Nummern unbedingt auf der Rechnung erscheinen; der Einfachheit halber kann man sie aber auch immer angeben.

 

 

Was ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

 

 

Jedes Unternehmen innerhalb der Europäischen Union kann eine eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen. Diese dient der eindeutigen Kennzeichnung des Unternehmens und ist für die Abwicklung von Geschäften zwischen Unternehmen aus unterschiedlichen EU-Ländern notwendig. Auf Rechnungen für ausländische Unternehmen sollte diese Nummer nicht fehlen!

 

 

Wer erhält eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

 

 

Während jede steuerpflichtige natürliche oder juristische Person und jedes Unternehmen automatische eine Steuernummer vom Finanzamt erhält, muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt werden. Die Zuteilung ist kostenlos und erfolgt nur für Unternehmen, da nur diese Umsatzsteuer abführen und abrechnen können. Für den Antrag, der über ein Online-Formular erfolgt, müssen Sie Ihre Steuernummer sowie die Kontaktdaten des zuständigen Finanzamts angeben. 

 

 

Wozu dient die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

 

 

Nicht nur wer Rechnungen für Unternehmen im europäischen Ausland erstellt, sondern auch wer Lieferungen aus diesen Ländern erhält, benötigt eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Nur so kann ein Unternehmen Ihnen eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellen.

 

Durch die Art der Kennzeichnung kann man die Herkunft des Unternehmens leicht identifizieren, schließlich dienen die ersten Buchstaben der Länderkennzeichnung. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für ein deutsches Unternehmen beginnt also immer mit „DE“, gefolgt von neun Ziffern. Damit ist eine eindeutige Kennzeichnung möglich.

 

 

Benötigt jedes Unternehmen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

 

 

Ist ein Unternehmen nur innerhalb Deutschlands tätig, genügt die Angabe der Steuernummer für den Geschäftsverkehr und die Rechnungsstellung. Aber auch Unternehmen, die im Ausland tätig sind, benötigen nicht in jedem Fall eine Umsatzsteuer-ID. So brauchen Unternehmer, deren Kunden ausschließlich Privatpersonen bzw. Kleinunternehmen sind, keine Umsatzsteuer-ID. Auch Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer-ID beantragen, da sie nicht von der Umsatzsteuererstattung profitieren können. Es steht ihnen aber dennoch frei, diese Nummer zu beantragen.

 

Fazit: Nur Unternehmen, die innergemeinschaftliche Geschäfte betreiben, benötigen eine Umsatzsteuer-ID.

 

 

Was sind innergemeinschaftliche Geschäfte?

 

 

Innergemeinschaftliche Geschäfte liegen dann vor, wenn umsatzsteuerpflichtige Unternehmen mit anderen Unternehmern aus der EU handeln.

 

 

Innergemeinschaftliche Lieferungen

 

 

Liefert ein Unternehmen einem anderen Unternehmen in einem anderen EU-Land Waren, spricht man von innergemeinschaftlicher Lieferung. Beide Unternehmen müssen im Besitz einer Umsatzsteuer-ID sein und können so die Rechnung umsatzsteuerfrei abwickeln. Das die Lieferung leistende Unternehmen ist also von der Umsatzsteuer befreit und darf in der Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen.

 

Das empfangende Unternehmen muss hingegen die sogenannte Erwerbssteuer – eine Sonderform der Umsatzsteuer – an das Finanzamt abführen.

 

 

Innergemeinschaftliche Leistungen

 

 

Ähnlich sieht es auch bei Dienstleistungen aus, die von Unternehmen für ausländische EU-Unternehmen erbracht werden. Hier spricht man von innergemeinschaftlicher Leistung, die im Umsatzsteuergesetz § 13b geregelt ist.

 

Durch das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren wird auch hier die Steuerschuldnerschaft umgedreht und anstelle des Leistungserbringers muss der Leistungsempfänger im EU-Ausland die Umsatzsteuer an das für ihn zuständige Finanzamt abführen.

 

 

Wo muss die Umsatzsteuer-ID angegeben werden?

 

 

Auf Rechnungen aus innergemeinschaftlichen Lieferungen oder Leistungen ersetzt die Umsatzsteuer-ID die Steuernummer. Sowohl die eigene wie die USt-ID des Geschäftspartners muss auf der Rechnung zwingend angeführt werden.

 

Darüber hinaus muss die Umsatzsteuer-ID auch im Impressum einer Unternehmens-Website erscheinen. Fehlt diese Angabe, kann dies laut Telemediengesetz (TMG) § 5 zu einer Abmahnung führen.

 

 

Mehr zur korrekten Rechnungserstellung erfahren

 

 

Auf Mooncard finden Sie zahlreiche Artikel rund um das Thema Umsatzsteuer und die korrekte Ausstellung von Rechnungen. Lesen Sie hier, 

 

 

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Vadim   Losch

Vadim Losch

Seit fast 2 Jahren ist er bei Mooncard als Account Manager DACH tätig. Vor seiner Tätigkeit bei Mooncard war er als Account Manager im Bereich Finanzmärkte bei BNP Paribas beschäftigt und hatte die Möglichkeit, als Auditor bei DB Schenker zu arbeiten. In seiner aktuellen Position liegt sein Fokus darauf, deutsche Kunden bei der Nutzung von Mooncard zu unterstützen und ihnen bei der Integration ihrer Ausgaben in die Buchhaltung behilflich zu sein.