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Flugverspätung bei einer Geschäftsreise: Was tun?

Vadim   Losch

Vadim Losch

Account manager

Aktualisiert am

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Eine Flugverspätung ist stets ärgerlich. Kommt es jedoch auf einer Geschäftsreise zu einer Flugverspätung oder gar einem Flugausfall, können wichtige Termine platzen. Erfahren Sie hier, was Sie in solch einem Fall tun sollten und welche Ansprüche auf Entschädigung Sie haben.

Inhalt

Probleme bei Flugverspätung während Dienstreisen

 

 

Eine Dienstreise kann noch so gut geplant werden, wenn der Flug zu spät ankommt, gerät die Terminplanung schnell ins Wanken. Bei einer Verspätung von mehreren Stunden oder einem Flugausfall können wichtige Meetings sogar ganz platzen. Dies ist nicht nur für den Kunden bzw. Geschäftspartner ärgerlich, sondern bedeutet auch Stress den Mitarbeiter und das Unternehmen. Schließlich müssen Sie in diesem Fall neue Termine ansetzen und können schlimmstenfalls bestimmte Umsätze nicht realisieren. Eine weitere Dienstreise kann dann nötig werden, wenn sich der Termin nicht verschieben lässt.

 

 

Entschädigungen bei Flugverspätung erhalten

 

 

Gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 haben Fluggäste bei einer Flugverspätung Anspruch auf Entschädigung. Diese richtet sich bei Geschäfts- wie bei Privatreisen nach der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung. Der für das Unternehmen entstandene Schaden ist dabei unerheblich.

 

Diese Ansprüche können Sie gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 erhalten:

  • Kurzstreckenflug mit bis zu 1.500 km: 250 Euro Entschädigung,
  • Mittelstreckenflüge: 400 Euro Entschädigung,
  • Langstreckenflug mit mehr als 3.500 km: 600 Euro Entschädigung. (Achtung: bei drei bis vier Stunden Flugverspätung gibt es gemäß der sogenannten Sturgeon-Entscheidung nur 300 Euro Entschädigung.)

 

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Gut zu wissen

Damit die Verordnung greift, muss die Airline ihren Hauptsitz in der EU haben, wenn der Flug in der EU landet.

 

Wann müssen Airlines keine Entschädigungsleistungen zahlen?

 

 

Sogenannte „außergewöhnliche Umstände“ befreien die Fluggesellschaft vom Anspruch auf Entschädigungsleistungen, denn nicht immer sind sie für die Flugverspätung oder Annullierung verantwortlich. In diesem Fall sind sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet, Ihnen eine Entschädigung zu zahlen. Zu diesen außergewöhnlichen Umständen zählen:

 

  • Schlechte Wetterbedingungen und Naturkatastrophen (z. B. Aschewolke)
  • Streik (einzelfallabhängig)
  • Notlandungen (z. B. nach medizinischen Zwischenfällen)
  • Terrorgefahr/politische Instabilität

 

 

Entschädigung für Geschäftsreisende

 

 

Auch wenn der Arbeitgeber die Flugtickets für eine Geschäftsreise bezahlt, steht die finanzielle Entschädigung bei einer Flugverspätung in der Regel dem Arbeitnehmer zu. Schließlich soll der Betrag für den erlittenen Zeitverlust entschädigen.

 

 

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Gut zu wissen

Die Verordnung gilt übrigens nicht für Fluggäste, die kostenlos oder zu einem reduzierten Tarif, der nicht jedem unmittelbar oder mittelbar verfügbar ist, fliegen. Also wenn der Flug beispielsweise über ein Firmenportal gebucht wurde.

 

Neben der finanziellen Entschädigung im Nachhinein haben Fluggäste Anspruch auf Versorgungsleistungen, die sich nach der Länge der Verspätung und der Flugdistanz richten.

 

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Gut zu wissen

Sich mit Fluggesellschaften auseinanderzusetzen und von seinem Recht Gebrauch zu machen, kann teilweise umständlich sein. Spezialisierte Agenturen prüfen dagegen jeden Einzelfall und kümmern sich um den aufwendigen Papierkram. Sie nehmen nur im Erfolgsfall einen Anteil an der Entschädigung als Bezahlung.

 

 

Haben Arbeitgeber auch Ansprüche?

 

 

Während die EU-Richtlinie Ansprüche der Fluggäste regelt, können Unternehmen mithilfe des Montrealer Übereinkommen einen Schadensersatz von der Fluggesellschaft einfordern. Dazu muss das Unternehmen den entstandenen Schaden detailliert belegen können. Pauschalentschädigungen gibt es hier nicht.

 

 

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Vadim   Losch

Vadim Losch

Seit fast 2 Jahren ist er bei Mooncard als Account Manager DACH tätig. Vor seiner Tätigkeit bei Mooncard war er als Account Manager im Bereich Finanzmärkte bei BNP Paribas beschäftigt und hatte die Möglichkeit, als Auditor bei DB Schenker zu arbeiten. In seiner aktuellen Position liegt sein Fokus darauf, deutsche Kunden bei der Nutzung von Mooncard zu unterstützen und ihnen bei der Integration ihrer Ausgaben in die Buchhaltung behilflich zu sein.