Betriebsausgaben

OHG-Stammkapital: Was Sie über die Gründung wissen sollten

Vadim   Losch

Vadim Losch

Account manager

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Sie wollen gemeinsam mit einem Geschäftspartner ein Handelsgeschäft eröffnen? Dann kommen Sie um die Gründung einer offenen Handelsgesellschaft (abgekürzt OHG) möglicherweise nicht umhin. Mooncard erklärt Ihnen, was Sie bei einer Gründung beachten müssen, welche Voraussetzen und wie viel Kapital Sie mitbringen müssen — und welche potenziellen Stolpersteine es bei der Gründung ihrer OHG geben könnte.

Inhalt

Was ist eine OHG?

 

 

Eine offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft, die aus mindestens zwei Personen besteht. Diese können sowohl natürliche als auch juristische Personen (oder zum Beispiel eine GmbH) sein. Eine OHG kommt durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags zustande, den alle Gesellschafter unterschreiben. Strenge Vorgaben gibt es hier keine: Der Vertrag ist formfrei, muss aber dringend die Art der Geschäftstätigkeit definieren.

 

Die OHG wird durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags zwischen den beteiligten Gesellschaftern gegründet. Der Gesellschaftsvertrag ist formfrei, sollte aber schriftlich verfasst werden. Er muss zwingend die Art der Geschäftstätigkeit und die Vereinbarung über gemeinschaftliches Auftreten nach außen enthalten.

 

 

OHG oder GbR — Worin besteht der Unterschied?

 

 

Eine Frage, die im Rahmen einer OHG-Gründung immer wieder auftaucht, ist: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer offenen Handelsgesellschaft und einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)? Prinzipiell kommt es darauf an, ob das Unternehmen eine Kaufmannseigenschaft besitzt. Ist dies nicht der Fall (etwa bei Kleingewerbetreibenden), ist die Gründung einer OHG nicht notwendig — stattdessen kommt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts infrage. 

 

Unter Umständen ist der Grat zwischen der Notwendigkeit einer OHG und jener einer GbR Interpretationssache – es gilt, sich hier genau zu informieren und sich ganz sicher zu sein. Ein weiterer Unterschied ist, dass bei einer GbR durchaus Freiberufler Gründer sein dürfen, bei einer OHG ist das nicht möglich. Eine OHG ist ein vollkaufmännisches Handelsgewerbe — und das setzt voraus, dass das Unternehmen von den Gesellschaftern hauptberuflich betrieben wird.

 

Es gibt eine Reihe von Faktoren, die eine OHG von einer GbR unterscheiden. Dazu gehören einerseits die Art und der Umfang der Geschäftstätigkeit. Die Industrie- und Handelskammer zu Rostock nennt unter dem Punkt „Art der Geschäftstätigkeit“ folgende Punkte: „Vielfalt der Erzeugnisse und Leistungen und der Geschäftsbeziehungen, Inanspruchnahme und Gewährung von Fremdfinanzierungen, Teilnahme am Wechsel- und Scheckverkehr, aktiv oder passiv am Frachtverkehr, lokale oder weiträumigere, namentlich internationale Tätigkeit, umfangreiche Werbung, größere Lagerhaltung“. Zum Umfang gehören unter anderem das Umsatzvolumen (nicht der Bilanzgewinn), das Anlage- und Umlaufvermögen, die Zahl und Funktion der Beschäftigten, Schichtbetrieb, Größe des Geschäftslokals, Zahl und Organisation der Betriebsstätten, Auslandsfilialen.

 

Eine wichtige Rolle spielt auch der Umsatz. Sollten Sie eine GbR gründen und deren Umsatz 500.000 Euro übersteigen, wird Ihre GbR automatisch in eine OHG umgewandelt. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie zur genauen Buchführung und Abschlussbilanzierung verpflichtet. Behalten Sie dies also genau im Auge.


Auch die Anzahl der Beschäftigten spielt in dieser Frage eine Rolle: Bei weniger als 5 Beschäftigten spricht die Sachlage eher gegen die Gründung einer OHG. Weitere Faktoren sind unter anderem die Kredithöhe, Standorte, das Betriebsvermögen sowie der Organisationsaufwand.

 

 

OHG gründen — Wie viel Stammkapital brauche ich?

 

 

Bei jeder Firmengründung stellt sich natürlich auch die Frage, wie viel Stammkapital für eine Gründung vorhanden sein muss. Unter Stammkapital versteht man das Eigenkapital, das die Firmengründer für den Start aufbringen müssen. Bei einer offenen Handelsgesellschaft ist dies sehr unkompliziert — es wird nämlich keinerlei Stammkapital vorausgesetzt. Zum Vergleich: Bei der Gründung einer GmbH — also einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung — wird ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro vorausgesetzt.

 

Gut, es gibt also kein festgesetztes Stammkapital, das Sie bei der Gründung einer OHG laut Gesetz brauchen. Das heißt aber selbstverständlich keineswegs, dass kein finanzieller Rückhalt vorhanden sein muss — denn wie bei jeder Firmengründung sollten Sie genau kalkulieren, welches Kapital benötigt wird und wer es wie und mit welchen Mitteln einbringt. Dies sollte selbstverständlich auch vertraglich genauestens festgehalten werden. Ihr Unternehmen sollte von Anfang an ausreichend liquide sein.

 

 

Wie viel Buchhaltung ist notwendig?

 

 

Eine OHG unterliegt den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) nach dem Handelsgesetzbuch. Sie verpflichten sich zu einer doppelten Buchführung und auch eine Bilanzpflicht zum Ende des Geschäftsjahres ist gegeben. Außerdem ist eine Eröffnungsbilanz vorgeschrieben.

 

 

Was sollte vorab geklärt werden?

 

 

Machen Sie sich genaue Gedanken über die Struktur ihrer OHG. Der Firmensitz und der Firmenname sollten ebenso feststehen wie die personelle Frage der Geschäftsführung. Beim Firmennamen sind der Fantasie übrigens keine Grenzen gesetzt — hier darf es auch ein erfundenes Wort sein. Wichtig ist nur, dass der Firmenname nicht bereits vergeben oder einem anderen zu ähnlich ist. Hinter jeden Firmennamen kommt bei dieser Geschäftsform das Wort OHG.

 

 

Wer ist bei einer OHG der Geschäftsführer?

 

 

Prinzipiell gilt, dass bei einer OHG alle Gesellschafter automatisch auch Geschäftsführer sind — es sei denn, dies wird vertraglich anders vereinbart.

 

 

Wer haftet bei einer OHG — und in welcher Höhe?

 

 

Kommen wir zu einem der wesentlichen Punkte, die es bei der Gründung einer offenen Handelsgesellschaft zu beachten gilt — nämlich der Haftung. Gesellschafter einer OHG haften unbeschränkt — und zwar nicht nur mit ihren Einlagen, sondern auch mit ihrem Privatvermögen. Zu bedenken ist auch, dass die Haftungspflicht nicht mit dem Ausscheiden eines Gesellschafters bei der offenen Handelsgesellschaft erlischt, sondern für fünf Jahre danach weiterhin besteht. Dies stellt ein erhebliches und sogar existenzielles Risiko dar. 

 

Nicht zuletzt aus diesem Grund entscheiden sich viele Geschäftsgründer gegen eine OHG — und für eine UG (haftungsbeschränkt) oder eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung).

 

 

OHG: Vorteile und Nachteile

 

 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Gründung einer OHG einige Vorteile mit sich bringt — man aber auch nicht die Nachteile außer Acht lassen sollte. Aus diesem Grund wollen wir Ihnen sowohl Vorteile als auch Nachteile noch einmal auflisten.

 

 

Die Vorteile einer OHG


  • unkomplizierte und günstige Gründung
  • kein Stammkapital erforderlich
  • Regelwerk lässt sich flexibel gestalten 
  • aufgrund der Haftung bei Geschäftspartnern hoch angesehen, hohe Kreditwürdigkeit
  • gute Arbeitsteilung durch mehrere Gesellschafter mit gleichen Befugnissen

 

 

Die Nachteile einer OHG


  • die Gesellschafter haben volle Haftung — und haften mit ihrem Privatvermögen, was durchaus Risiken birgt
  • doppelte Buchführung ist gesetzlich vorgeschrieben und birgt hohen Aufwand
  • die OHG unterliegt der Einkommensteuer (Spitzensatz bis zu 45 Prozent) und nicht den niedrigeren Steuersätzen der Körperschaftsteuer (15,6 Prozent)
  • in der Regel keine Beteiligung von externen Investoren 
  • Streit der Gesellschafter untereinander kann das Geschäftsmodell zu Fall bringen

 

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Gut zu wissen

Wie wird eine OHG steuerlich behandelt?

Die genaue steuerliche Behandlung kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Allerdings sind OHGs in der Regel gewerbesteuerpflichtig und aufgrund ihres Unternehmertums auch umsatzsteuerpflichtig. Die Einkommensteuerpflicht gilt auch für die von Teilhabern entnommenen Gewinne.

 

 

OHG gründen: die Checkliste

 

 

Wer eine OHG gründet, sollte unbedingt folgende Punkte gewissenhaft durchgehen:

  • Zunächst muss geprüft werden, ob auch tatsächlich alle Voraussetzungen für die Gründung einer OHG vorliegen.
  • Anschließend muss ein Gesellschaftsvertrag aufgesetzt werden.
  • Danach lassen Sie Ihre OHG ins Handelsregister eintragen.
  • Auch beim Gewerbeamt muss die OHG angemeldet werden.
  • Zu guter Letzt ist auch eine Meldung beim Finanzamt wesentlich. Sobald dieses den Antrag bearbeitet hat, stellt es Ihrer OHG eine Steuernummer aus. Geschafft: Ihre offene Handelsgesellschaft ist geschäftsfähig!

 

 

Der Gesellschaftsvertrag

 

 

Beim Aufsetzen eines Gesellschaftsvertrags für eine OHG gibt es keine rigiden Vorgaben, er ist generell formfrei. Um sich in das Thema einzuarbeiten, ist es durchaus empfehlenswert, mit einem Mustervertrag zu arbeiten. Informieren Sie sich aber am besten bei einem Anwalt über Unklarheiten und weitere Details. Im Gesellschaftsvertrag gilt es, einige Dinge genau festzuhalten — zuallererst natürlich die Gesellschafter und deren Einlagen. Auch Zweck und Sitz der OHG müssen angegeben werden — genauso wie genaue Regelungen zur Entnahme aus dem Gesellschaftsvermögen, Gesellschafterpflichten und die Geschäftsführungsbefugnis. Auch die Gewinn- und Verlustteilung sowie eine genaue Regelung bei einem möglichen Ausscheiden von Gesellschaftern müssen konkret festgelegt werden.

 

 

OHG-Gesellschaftsvertrag: kein Notar notwendig!

 

 

Der Gesellschaftsvertrag muss übrigens nicht notariell beglaubigt werden — es sei denn, Grundstücke werden als Sachleistungen eingebracht.

 

 

OHG: Wie viel kostet die Gründung?

 

 

Rein bürokratisch fallen bei der Gründung einer OHG keine hohen Kosten an. Die Eintragung ins Handelsregister schlägt mit etwa 150 Euro zu Buche. Weitere 25 bis 35 Euro kommen bei der Anmeldung fürs Gewerbeamt (je nach Standort) hinzu.

 

 

OHG gründen: Weitere Tipps

 

 

Die Gründung einer OHG setzt keinerlei Stammkapital voraus — und ist relativ unkompliziert. Wesentlich dabei ist allerdings das Vertrauen und die genaue Absprache zwischen den Geschäftspartnern – denn damit steht und fällt die OHG. Gründer und Gründerinnen sollten sich unbedingt der Risiken dieser Geschäftsform bewusst sein und die potenziellen Gefahren genau kalkulieren. 

 

 

Definieren Sie Ihre Strategie!

 

 

Definieren Sie die Geschäftsstrategie sowie die Geschäftsstruktur genau. Legen Sie fest, wer welche Rolle hat — und machen Sie sich auch über das notwendige Startkapital Gedanken. Wie bei allen Firmengründungen gilt, sich vorab genau zu informieren und besser eine Nacht mehr darüber zu schlafen. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von Profis beraten. Sprechen Sie mit anderen Firmengründern und lassen Sie sich von deren Erfahrungen berichten. Holen Sie sich Beratung von einem Rechtsanwalt und lassen Sie sich eventuelle unklare Punkte erklären.

 

 

Der Trend: GmbH statt OHG

 

 

In den letzten Jahren ging die Tendenz bei Firmengründern mehr und mehr weg von OHGs — immer weniger offene Handelsgesellschaften wurden gegründet. Dies dürfte in erster Linie mit dem Haftungsrisiko zu tun haben. Junge Unternehmer entschieden sich oftmals für die Gründung einer GmbH: Lieber 25.000 Euro Startkapital aufstellen und dafür nicht unbeschränkt haften, lautet für viele die Devise. Wie immer gilt auch hier: Welche Art der Firmengründung für Ihr Unternehmen die richtige ist, hängt ganz von Ihrem gewünschten Geschäftsmodell, den Strukturen und anderen Faktoren ab.

 

 

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Vadim   Losch

Vadim Losch

Seit fast 2 Jahren ist er bei Mooncard als Account Manager DACH tätig. Vor seiner Tätigkeit bei Mooncard war er als Account Manager im Bereich Finanzmärkte bei BNP Paribas beschäftigt und hatte die Möglichkeit, als Auditor bei DB Schenker zu arbeiten. In seiner aktuellen Position liegt sein Fokus darauf, deutsche Kunden bei der Nutzung von Mooncard zu unterstützen und ihnen bei der Integration ihrer Ausgaben in die Buchhaltung behilflich zu sein.