Mehrwertsteuer

Die Umsatzsteuerhinterziehung: Was droht, wenn Sie die Mehrwertsteuer nicht zahlen?

Vadim   Losch

Vadim Losch

Account manager

Aktualisiert am

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Muss Ihr Unternehmen regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben? Jede Verzögerung bei der Erklärung und Zahlung der Mehrwertsteuer oder Fehler bei der Berechnung können zu einer Erhöhung des geschuldeten Betrags und zu bestimmten Strafen führen. Schlimmstenfalls droht der Verdacht auf Steuerhinterziehung, die sogar mit Gefängnisstrafen geahndet werden kann. Lesen Sie im Folgenden das Wichtigste zu den Risiken bei einer nicht bezahlten Mehrwertsteuer. Mooncard zeigt Ihnen, was Sie beachten müssen.

Inhalt

Was bedeutet die verspätete Zahlung der Mehrwertsteuer?

 

 

Die Umsatzsteuer ist eine indirekte Steuer, die vom Endverbraucher – Ihren Kunden – gezahlt, aber von Unternehmen im Auftrag des Staates erhoben wird. Jeder steuerpflichtige Gewerbetreibende stellt die auf seine Verkäufe geschuldete Steuer zum geltenden Satz in Rechnung – entweder zum Standardsatz von 19 % oder zu einem ermäßigten Satz. Er muss die Steuern dann regelmäßig an das Finanzamt abführen.

 

Denken Sie daran, dass der eingenommene Mehrwertsteuerbetrag nicht dem Unternehmen gehört und einer strengen Buchführung unterzogen werden muss, um jede Frist einzuhalten! In Deutschland müssen die meisten Unternehmen eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung abgeben und die Zahlung der Umsatzsteuerschuld veranlassen.

 

Unternehmen, die im Vorjahr eine Umsatzsteuerzahllast von 1.001 bis 7.500 Euro überweisen mussten und mindestens im dritten Geschäftsjahr tätig sind, können eine quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldung vornehmen. Wer dagegen im Vorjahr eine Umsatzsteuerzahllast von weniger als 1.000 Euro erreichte, braucht nur einmal pro Jahr die Umsatzsteuererklärung abgeben.

 

Für die Umsatzsteuervoranmeldung sowie die jährliche Steuererklärung müssen folgende Beträge berechnet werden: 

 

  • der vom Unternehmen erhobene Umsatzsteuerbetrag,
  • der steuerlich abzugsfähige Betrag für die eigenen beruflichen Einkäufe, der somit zu einer Erstattung führt (Vorsteuerabzug),
  • die Umsatzsteuerzahllast, die der Differenz zwischen beiden Beträgen entspricht.

 

Nicht gezahlte Mehrwertsteuer ist eine Form der Steuerschuld. In der Praxis kann dies mehrere Ursachen haben:

 

  • Das betroffene Unternehmen hat die erhobene Steuer nicht zurückgezahlt und befindet sich daher in Zahlungsverzug.
  • Das Unternehmen hat aufgrund von Liquiditätsproblemen einen Teilausgleich vorgenommen.
  • Das Unternehmen hat die Zahlung geleistet, aber die Erklärungsfrist überschritten: Es hat daher eine verspätete Zahlung geleistet.

 

In solchen Fällen wird das Finanzamt aufmerksam und veranlasst häufig eine Sonderprüfung, um die Buchhaltung im Unternehmen zu überprüfen.

 

 

Wann entsteht Umsatzsteuerhinterziehung?

 

 

Die Vorschriften und Rechtsprechung zur Umsatzsteuer sind komplex und ändern sich nicht selten. Daher kann es schnell passieren, dass unbeabsichtigt Fehler gemacht werden. Doch auch wer ohne Absicht Fehler macht, muss mit Strafen rechnen. Hierbei handelt es sich sowohl um Geldstrafen als auch um Gefängnisstrafen, wenn sich der Verdacht auf Steuerhinterziehung erhärtet.

 

Wir zeigen Ihnen, was als Umsatzsteuerhinterziehung gilt, welche Strafen dann drohen und ab wann die Verjährung einsetzt.

 

 

Was ist Umsatzsteuerhinterziehung?

 

 

Die Umsatzsteuerhinterziehung kann verschiedene Ursachen haben, die von fehlendem Wissen über Fahrlässigkeit bis zur Betrugsabsicht reichen. Dabei kann es zu folgenden Fehlern kommen:

 

  • Umsätze werden mit falschem Steuersatz berechnet.
  • Es werden falsche/gefälschte Belege bzw. Scheinrechnungen eingereicht.
  • Steuerpflichtige Umsätze werden nicht gesetzeskonform versteuert.
  • Es wird ein unrechtmäßiger Vorsteuerabzug geltend gemacht.
  • Die Umsatzsteuervoranmeldung wird wiederholt nicht eingereicht.

 

Steuerhinterziehung ist also immer dann gegeben, wenn man durch falsche oder fehlende Angaben von steuerlichen Vorteilen profitiert. Deshalb sollte die Umsatzsteuervoranmeldung stets mit größter Sorgfalt erstellt werden. Bemerken Sie selbst Fehler, sollten Sie schnell reagieren und eine Korrektur einreichen.

 

Gut zu wissen: Die Begleichung der Steuerschuld erfolgt unabhängig vom geltenden Umsatzsteuerregime gleichzeitig mit der Erklärung per elektronischer Zahlung. Stellen Sie sicher, dass Sie die Erklärung Zeile für Zeile sorgfältig ausfüllen, um zu vermeiden, dass sensible Informationen vergessen oder verloren gehen, und um sich nicht einer Buchschuld beim Staat auszusetzen.

 

 

Welche Strafen bei verspäteter Zahlung der Mehrwertsteuer?

 

 

Das Steuerrecht sieht eine Reihe von Sanktionen gegen Unternehmer vor, die die erhobene Umsatzsteuer nicht fristgerecht an das Finanzamt abführen. Die Strafen hängen dabei von verschiedenen Faktoren ab:

 

  • Ausmaß der Steuerhinterziehung

Steuerhinterziehungen von unter 100.000 Euro werden normalerweise mit Geldstrafen geahndet. Ab 100.000 Euro droht dagegen eine Freiheitsstrafe, die ab 1.000.000 Euro in der Regel ohne Bewährung angeordnet wird. 

 

  • Kooperationsbereitschaft sowie Verhalten vor und nach der Tat

Wer sich von Anfang an kooperativ zeigt und hilft, den Fall schnell aufzuklären, wird in der Regel mit milderen Strafen belohnt. Als strafmildernd gilt auch, wenn Sie die hinterzogenen Umsatzsteuern schnell nachzahlen.

 

  • Finanzielle Situation

Entsprechend der vorgenannten Aspekte wird eine Strafe in Form von Tagessätzen angeordnet. Die Höhe der Tagessätze ist dabei von der finanziellen Situation des Täters abhängig.

 

 

Verjährung

 

 

Die Verjährungsfrist im Steuerrecht beträgt zehn Jahre und beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres der falschen Steuererklärung. Wenn keine Steuererklärung abgegeben wurde, beginnt die Verjährungsfrist drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Steuer angefallen wäre.

Bei besonders schweren Fällen der Steuerhinterziehung greift jedoch das Strafrecht und die Verjährungsfristen können von fünf auf zehn oder maximal 30 Jahre erhöht werden.

 

 

Mit Mooncard Fehler bei der Umsatzsteuer vermeiden

 

 

Wie Sie sehen, sind bei der Umsatzsteuerberechnung viele Fallstricke zu beachten und jede Frist sorgfältig einzuhalten. Bewahren Sie Ihre Kundenrechnungen und Betriebsrechnungen an einem sicheren Ort auf, um einen Verlust oder einen nachteiligen Verwaltungsfehler zu vermeiden. Die Lösung von Mooncard ermöglicht eine automatische Berechnung der erhobenen und abzugsfähigen Mehrwertsteuer und integriert sie in Ihre Buchhaltungssoftware. Buchen Sie Ihre Demo online, um mehr zu erfahren.

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Vadim   Losch

Vadim Losch

Seit fast 2 Jahren ist er bei Mooncard als Account Manager DACH tätig. Vor seiner Tätigkeit bei Mooncard war er als Account Manager im Bereich Finanzmärkte bei BNP Paribas beschäftigt und hatte die Möglichkeit, als Auditor bei DB Schenker zu arbeiten. In seiner aktuellen Position liegt sein Fokus darauf, deutsche Kunden bei der Nutzung von Mooncard zu unterstützen und ihnen bei der Integration ihrer Ausgaben in die Buchhaltung behilflich zu sein.