Buchhaltung

Wie funktionieren die Steuern im Kleingewerbe?

Vadim   Losch

Vadim Losch

Account manager

Aktualisiert am

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Bevor man sein Gewerbe anmeldet, möchte man einen Überblick über die anfallenden Steuern haben. Ein Kleingewerbe anzumelden ist eine vereinfachte Form, um ein eigenes Unternehmen zu gründen. Durch den geringeren Verwaltungsaufwand können Sie entspannter in die Selbstständigkeit starten. Das Kleingewerbe ist auch interessant für das Ausüben einer Nebentätigkeit. Ein Kleingewerbe ist aber nicht automatisch abgabenfrei. Allerdings kann es durch die Anwendung der Kleinunternehmerregelung und Steuerfreibeträge steuerfrei geführt werden. Mooncard hat einen kurzen Überblick über die wichtigsten Fragen zusammengestellt.

Inhalt

Wer betreibt ein Kleingewerbe?

 

 

Das wichtigste Merkmal beim Kleingewerbe ist: Es besteht kein Eintrag ins Handelsregister. Außerdem muss ein Kleingewerbe weitere Punkte erfüllen:

  • Das Anmelden eines Kleingewerbes ist beschränkt auf Einzelunternehmer oder eine einfache Personengesellschaft (GbR). Es handelt sich also nicht um eine eigene Rechtsform.
  • Sie dürfen keine freiberufliche Tätigkeit ausüben. Freiberufler können also kein Kleingewerbe anmelden.
  • Am Ende des Geschäftsjahres können Sie Ihre Gewinne in Form einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermitteln und beim zuständigen Finanzamt einreichen.

 

Durch den eingeschränkten Geschäftsumfang gilt keine Buchführungspflicht. Kleingewerbe unterliegen aber der Steuerpflicht und benötigen darum eine einfache Buchführung. Nur so können Sie die EÜR vorlegen. Es ist also auf jeden Fall sinnvoll, Belege gut aufzubewahren und zu überlegen, ob eine Mooncard Ihnen diesen Aufwand ein wenig abnimmt. Mit nur einem Klick übernehmen Sie den Kauf von Büromaterialien in Ihre Buchhaltungssoftware. Der Beleg wird sicher online gespeichert und kann nicht verloren gehen. Was will man mehr?

 

Durch den geringen administrativen Aufwand ist das Kleingewerbe ideal für nebenberufliche Tätigkeiten. Studenten, die sich etwas dazuverdienen, können sich auch als Kleingewerbetreibende anmelden. Wer eine Geschäftsidee ausprobieren möchte, entscheidet sich ebenfalls oft für das Kleingewerbe.

 

 

Kleinunternehmer und Kleingewerbe – was ist der Unterschied?

 

 

Die Begriffe „Kleinunternehmer“ und „Kleingewerbe“ werden oft als Synonyme verwendet. Das ist jedoch falsch. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Sachlagen

 

Die Kleinunternehmerregelung kann unabhängig von der Rechtsform eines Unternehmens beantragt werden. Sowohl Einzelunternehmer als auch Freiberufler können von der Regelung Gebrauch machen. Hierfür muss eine Bedingung erfüllt werden: Der Jahresumsatz im ersten Geschäftsjahr muss unter 22.000 Euro bleiben. Im nächsten Jahr muss der Umsatz unter 55.000 Euro liegen (Stand 2022). In diesem Fall können Sie sich von der Zahlung der Umsatzsteuer befreien lassen. 

 

Ein Kleingewerbe ist auf die beiden bereits genannten Rechtsformen beschränkt: Einzelunternehmer und GbR. Von der Kleinunternehmerregelung kann trotzdem Gebrauch gemacht werden, wenn die geltende Grenze beim Jahresumsatz nicht überschritten wird. Sie sollten unbedingt beachten, dass die Entscheidung gegen die Kleinunternehmerregelung fünf Jahre lang gültig ist. Sie müssen in dieser Zeit also Umsatzsteuer auszeichnen und die Umsatzsteuer abführen.

 

 

Vor- und Nachteile beim Kleingewerbe

 

 

Es gibt einige Vorteile für Kleingewerbe. Hier ein Überblick

 

 

  • Es ist kein Eintrag ins Handelsregister nötig. 
  • Sie benötigen kein Startkapital.
  • Sie können eine einfache Buchhaltung führen und die Gewinnermittlung erfolgt über eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).
  • Es besteht die Möglichkeit, von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen. Dafür muss der Jahresumsatz im Gründungsjahr unter 22.000 Euro liegen.
  • Zusätzlich können Sie sich von Beiträgen zur Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer befreien lassen.

 

 

Auch die Nachteile wollen wir Ihnen nicht verschweigen

 

 

  • Sie übernehmen die volle Haftung (mit Firmen- und Privatvermögen). Eine Alternative hierzu sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Unternehmergesellschaft (UG). Bei diesen Rechtsformen ist die Haftung beschränkt.
  • Sie können den Namen für Ihr Gewerbe nicht frei wählen. Es muss der Vor- und Zuname sein, ein Hinweis auf Ihren Tätigkeitsbereich ist möglich.
  • Es ist nicht für Kapitalanleger geeignet. Sollten Sie auf der Suche nach Investoren sein, ist wahrscheinlich die Kapitalgesellschaft (wie eine GmbH oder eine UG) die beste Lösung.

 

Ist ein Kleingewerbe die beste Rechtsform für Ihre Unternehmensgründung? Das hängt von vielen Faktoren ab. Sind Sie bereits auf der Suche nach Investoren oder steht ein hohes finanzielles Risiko im Raum? In diesem Fall sollten Sie sich individuell beraten lassen. Wenn Sie bereits sicher sind, dass es sich um eine Nebentätigkeit handelt, haben Sie mit dem Kleingewerbe eine relativ überschaubare Option, Ihre Idee auf den Weg zu bringen. Auch hier lohnt es sich, den Rat von Experten einzuholen. So können Sie eine gut informierte Entscheidung treffen.

 

 

Relevante Steuern fürs Kleingewerbe

 

 

Auch bei einem geringeren Verwaltungsaufwand und einer einfachen Buchführung lassen sich bestimmte administrative Aufgaben nicht vermeiden. Je nach Sachlage müssen Sie verschiedene Steuern zahlen. Wenn Sie ein Kleingewerbe betreiben, können theoretisch die Einkommensteuer, die Gewerbesteuer, die Umsatzsteuer und die Lohnsteuer auf Sie zukommen.

 

 

Einkommensteuer

 

 

Die Einkommensteuer (ESt) muss auf den Gewinn gezahlt werden, den Sie mit Ihrem Kleingewerbe erzielt haben. Sie ist einmal im Jahr von natürlichen Personen zu entrichten. Das sind Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Freiberufler. Darum fällt ein Kleingewerbe auch unter die Einkommensteuer.

 

Wer den Grundfreibetrag von 9.984 Euro (Stand 2022) überschreitet, muss Einkommensteuer zahlen. Für Eheleute liegt der Grundfreibetrag bei 19.968 Euro. Die Basis ist hierbei nicht der Umsatz, sondern der Gewinn. Ausgaben für den Betrieb und Sonderausgaben werden also vom Umsatz abgezogen. Die Einkommensteuer müssen Sie am wahrscheinlichsten zahlen, da der Grundfreibetrag relativ niedrig ist. Der Einkommensteuersatz beginnt bei 14 Prozent und kann auf bis zu 45 Prozent ansteigen. 

 

 

Gewerbesteuer

 

 

Die Gewerbesteuer (GewSt) wird von der Gemeinde erhoben, in der Ihr Unternehmen seinen Sitz hat. Sie wird allerdings erst ab einem Jahresumsatz von über 25.000 Euro fällig. Darum sind viele der Kleingewerbetreibenden nicht von ihr betroffen. Bei der Gewerbesteuer haben die Gemeinden viel Gestaltungsraum und können unterschiedliche Sätze verlangen. Landwirtschaftliche Betriebe und Freiberufler fallen unter eine Sonderregelung. Sie müssen keine Gewerbesteuer entrichten.

 

 

Umsatzsteuer 

 

 

Wer einen Jahresumsatz von über 17.500 Euro hat, muss Umsatzsteuer (USt) zahlen. Dies ist auch der Fall, wenn Sie freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet haben. Die Umsatzsteuer wird auf den Rechnungen gesondert ausgewiesen. Momentan liegt der Umsatzsteuersatz bei 19 Prozent. Sie wird vierteljährlich oder monatlich an das Finanzamt gezahlt. In diesem Fall ist das Unternehmen auch zum Vorsteuerabzug berechtigt. Sollten Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, sind Sie von der Umsatzsteuer befreit. Allerdings sind Sie in diesem Fall vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen.

 

 

Lohnsteuer

 

 

Die Lohnsteuer (LSt) ist Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen bekannt. Sie muss gezahlt werden, wenn Sie Mitarbeiter haben. Der Arbeitgeber führt die Lohnsteuer direkt an das zuständige Finanzamt ab. Da viele Kleinunternehmer einen überschaubaren Umsatz haben, stellen sie allerdings selten Mitarbeiter ein.

 

 

Andere Steuern

 

Es können aber noch weitere Steuern erhoben werden. Unter anderem die Kfz-Steuer, wenn Sie einen Dienstwagen für Ihr Kleingewerbe benötigen. Sollte Ihr Gewerbe im Besitz eines Grundstücks sein, ist die Grundsteuer (GrSt) zu entrichten. Beim Erwerb von Grundvermögen müssen Sie Grunderwerbsteuer (GrESt) zahlen.

 

Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Steuern haben, lesen Sie sich unseren Artikel über die Steuerklasse bei Kleinunternehmern durch. Mooncard hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Verwaltung Ihrer Finanzen einfacher zu gestalten. Für mehr Informationen über die unterschiedlichen Lösungen für Unternehmen kontaktieren Sie Ihren Mooncard-Berater und reservieren Sie eine Demo.

 

 

Welche Vorauszahlungen gibt es? 

 

 

Normalerweise werden die Einkommen- und Gewerbesteuer im Voraus gezahlt. Die Vorauszahlung für die Einkommensteuer ist kurz vor dem Quartalsende fällig. Bei der Gewerbesteuer werden Sie in der Mitte des Quartals zur Kasse gebeten. Die Zahlungen basieren auf einer Schätzung der aktuellen Einnahmen. Hierfür dient die letzte Steuererklärung als Grundlage. Es gibt einen Mindestbetrag von 100 Euro beim Einkommen und 50 Euro beim Gewerbe. 

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Vadim   Losch

Vadim Losch

Seit fast 2 Jahren ist er bei Mooncard als Account Manager DACH tätig. Vor seiner Tätigkeit bei Mooncard war er als Account Manager im Bereich Finanzmärkte bei BNP Paribas beschäftigt und hatte die Möglichkeit, als Auditor bei DB Schenker zu arbeiten. In seiner aktuellen Position liegt sein Fokus darauf, deutsche Kunden bei der Nutzung von Mooncard zu unterstützen und ihnen bei der Integration ihrer Ausgaben in die Buchhaltung behilflich zu sein.